Unterallgäu löst Windkraftgesellschaft auf
Der Unterallgäuer Kreistag hat die „Projektentwicklung Windkraft Unterallgäu GmbH & Co KG“ aufgelöst. Da wegen der sogenannten 10-H-Regelung im Unterallgäu keine neuen Windkraftanlagen gebaut werden können, hatte sich zuvor bereits der Kreisausschuss für eine Auflösung der Gesellschaft ausgesprochen. Diese war 2013 gegründet worden, um den Ausbau regenerativer Energien voranzutreiben.
Die Gesellschaft sollte Windkraftanlagen bis zur Genehmigung planen und die vorbereiteten Projekte dann an Gemeinden und Bürger übergeben. 2015 musste die vom Kreis, fünf Raiffeisenbanken aus der Region, der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim und der BayWa r.e. Wind GmbH ins Leben gerufene Gesellschaft allerdings auf Eis gelegt werden. Wegen der 10-H-Regelung, die vorschreibt, dass der Abstand zwischen Windrad und Wohnbebauung mindestens zehnmal so groß sei muss wie die Höhe des Windrads, gab es im Unterallgäu keine geeigneten Standorte mehr.
Die Gesellschaft wurde zunächst stillgelegt, um abzuwarten, ob sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern. Inzwischen hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof die 10-H-Regelung allerdings im Kern bestätigt. Deshalb haben sich die Banken und die BayWa r.e. für eine Auflösung der Gesellschaft ausgesprochen. Neben der Projektentwicklungsgesellschaft selbst wird auch die dazugehörige Verwaltungsgesellschaft aufgelöst.
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