Schwerer Schlag für Energiewende im Allgäu
Fünf Standorte für Windkraftanlagen, sogenannte Vorranggebiete, hat der Regionalverband Donau-Iller für den Landkreis Unterallgäu ausgewiesen. Windräder werden dort derzeit aber keine gebaut, bedauert Landrat Hans-Joachim Weirather. „Aktuell ist der Bau von wirtschaftlich arbeitenden Windkraftanlagen an keinem der Standorte möglich.“ Die Aktivitäten der Projektentwicklungsgesellschaft Windkraft würden deshalb auf ein Minimum reduziert.
Die „Projektentwicklung Windkraft Unterallgäu GmbH & Co KG“ wurde im Jahr 2013 gegründet, um die Energiewende aktiv mitzugestalten und die Wertschöpfung aus der Windkraft in der Region zu halten. Das Konzept dafür wurde von Vertretern des Landkreises, der Sparkasse und der Volks- und Raiffeisenbanken erarbeitet. Ziel war es, die Gemeinden und Bürger einzubinden und diese als Investoren von den Windkraftanlagen profitieren zu lassen. „Wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sollten, werden wir wieder versuchen, unser Geschäftsziel, die Entwicklung von Windkraftanlagen mit dem Bürger, erreichen zu können“, sagen die Vertreter der Banken Albert Egg und Hermann Kerler.
Gesetzlicher Hintergrund ist die in Bayern geltende sogenannte 10-H-Regelung. Diese besagt, dass der Abstand zwischen Windrad und Wohnbebauung mindestens zehnmal so groß sein muss wie die Höhe des Windrads. Da die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen maßgeblich von deren Höhe abhänge, werde in der Regel eine Gesamthöhe von 200 Metern angestrebt, erläutern die Bankenvertreter. Damit ergibt sich ein Mindestabstand von zwei Kilometern. Dieser könne aber an keinem der fünf Unterallgäuer Standorte eingehalten werden.
Im Frühjahr dieses Jahres hat der Regionalverband Donau-Iller im Verbandsgebiet 37 Vorranggebiete für Windkraftanlagen beschlossen. Im Unterallgäu sind dies Standorte bei Mindelheim, Breitenbrunn, zwischen Tussenhausen und Mattsies, im Wertachtal bei Amberg und bei Ottobeuren. Außerhalb dieser Gebiete sind Windräder mit einer Nabenhöhe über 50 Meter gar nicht zulässig. Ursprünglich waren zehn bis zwölf Vorranggebiete mit bis zu 50 Windkraftanlagen im Gespräch.
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