
10.10.2012 - 14:53
Die SPD-Fraktion hatte beantragt, dass der Landkreis im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten die Konditionen bei seinen Werks- und Dienstleistungsverträgen präzisiert. Wie Jurist Karl Bihler vom Landratsamt ausführte, habe der Europäische Gerichtshof im Jahr 2008 entschieden, dass die früher immer geforderte Tariftreueerklärung mit Europarecht nicht vereinbar sei. Allerdings könne der Landkreis - wie dies etwa von der Stadt München gehandhabt werde - eine Vertragsklausel in seine Vertragsbedingungen für Bauleistungen aufnehmen. Diese besagt unter anderem, dass die beauftragte Firma dem Landkreis bei einem begründeten Verdacht von Verstößen gegen die Mindestlohnpflicht nachweisen muss, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte auch tatsächlich den ihnen tariflich zustehenden Lohn erhalten haben.
Wir möchten als Landkreis nur mit Vertragspartnern zusammenarbeiten, die nicht ausbeuterisch unterwegs sind, betonte Landrat Hans-Joachim Weirather. Die Mitglieder von Bau- und Kreisausschuss unterstrichen diese Meinung mit dem einstimmigen Beschluss, dass im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in Verträge entsprechende Klauseln gegen Kinderarbeit und zur Sicherung von Mindestlohnpflichten aufgenommen werden.