Landgericht Memmingen verurteilt Männer für rechte Parolen
„Sieg-Heil“-Rufe im Januar 2022 ahndete zwischenzeitlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Amtsgericht Memmingen mit empfindlichen Geldstrafen.
Am 17.01.2022 hatte eine Gruppe von rund 10 bis 15 Personen in der Mindelheimer Innenstadt rechte Parolen geschrien. Die Personen waren alkoholisiert und zeigten sich bei der folgenden polizeilichen Kontrolle zum Teil unkooperativ, so dass die Beamten zwei Männer in Gewahrsam nahmen.
Drei der Personen waren bereits während des vorangegangen „Montagsspaziergangs“ ins Visier der Polizei geraten, weil sie mit auffälliger Bekleidung an der Demonstration teilgenommen hatten. Während der Demonstration stellten die Beamten allerdings keine strafbaren Handlungen fest.
Nach aufwendigen Ermittlungen und Zeugeneinvernahmen wiesen die Ermittler vier Männern zwischen 21 und 33 Jahren konkrete Tathandlungen nach, die das Amtsgericht Memmingen nun mit Strafbefehlen ahndete. Die vier Männer wurden jeweils zu Geldstrafen in Höhe eines vierstelligen Euro-Betrages verurteilt.
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