Geschützter Schönling fängt jetzt an zu blühen
Märzenbecher dürfen nicht gepflückt werdenEs duftet nach feuchter Erde, die Bienen summen und auf den Wiesen sprießen Schneeglöckchen, Krokusse und Märzenbecher. Nur zu gerne möchte da mancher Blumenfreund den Frühling in Form eines Blumenstraußes mit zu sich nach Hause nehmen. Aber: Im Falle des Märzenbechers ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann sogar mit einer Geldbuße geahndet werden. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Unterallgäu hin.
„In freier Natur wachsende Märzenbecher sind besonders geschützt und dürfen weder gepflückt noch beschädigt werden“, sagt Bernd Nothelfer von der Unteren Naturschutzbehörde. Er bittet außerdem Spaziergänger, auf den ausgeschilderten Pfaden zu bleiben, damit nicht versehentlich Blumen zertreten werden. Das gelte ganz besonders für die Märzenbecher-Wiese in der Pommersau bei Oberbinnwang. „Schließlich wäre es schade, wenn dieses besondere Naturschauspiel zerstört würde.“
Der Märzenbecher gilt als typischer Frühlingsbote. Im Gegensatz zum Schneeglöckchen sind an den Spitzen der Blütenblätter gelbgrüne Flecken. Der Märzenbecher wächst besonders gern auf feuchten Böden im Halbschatten, zum Beispiel im Gebüsch oder im Wald. Achtung: Der Märzenbecher ist giftig.
Übrigens: In anderen Regionen hat die Pflanze sogar „Bodyguards“. Im Nördlinger Ries zum Beispiel bewachen Mitglieder des Naturschutzvereins die Märzenbecher-Bestände.


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