
06.03.2013 - 07:22
Dabei hat die Regierung von Oberbayern jedoch die Zulässigkeit der Nachtflüge an beschränkende Voraussetzungen geknüpft und dem Antrag der Flughafenbetreiberin insoweit nur teilweise entsprochen.
Danach sind zulässig:
Planmäßige Landungen
- grundsätzlich nur bis 22.30 Uhr;
- bei Flügen im Fluglinienverkehr aus Drehkreuzflughäfen oder von Flugzeugen einer Fluggesellschaft, die am Verkehrsflughafen Memmingen ihre Heimatbasis haben, auch zwischen 22.30 Uhr bis 23.00 Uhr
Planmäßige Starts dürfen dagegen weiterhin nur bis 22.00 Uhr stattfinden.
Verspätete Flüge sind bis 23.00 Uhr zulässig. Zwischen 23.00 Uhr und 23.30 Uhr allerdings nur Landungen im Fluglinienverkehr.
Nach intensiver Prüfung und Abwägung mit den nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens kam die Regierung zu dem Ergebnis, dass die für die Änderung der Nachtflugregelung sprechenden öffentlichen Interessen überwiegen. Diese liegen neben der Befriedigung des nachgefragten Verkehrsbedarfs auch in der Stärkung des Wirtschaftsstandortes. Nach dem aktuellen Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms ist der Flughafen Memmingen die nationale und internationale Luftverkehrsanbindung des Allgäus. Diese Region ist Standort großer und bedeutender Unternehmen, ein besonders gewichtiger Wirtschaftsfaktor ist der Tourismus.
Es besteht deshalb eine hohe Nachfrage an Flugreisen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss sind für die Umgebung zwar höhere Lärmbelastungen verbunden. Die Regierung hat die Auswirkungen im Nachtzeitraum jedoch soweit wie möglich beschränkt. Auch künftig sind keine planmäßigen Starts nach 22.00 Uhr zulässig. Die Begrenzungen von planmäßigen Landungen im Zeitraum zwischen 22.30 Uhr und 23.00 Uhr stellen sicher, dass die dort durchgeführten Flüge auch mit einen konkreten Vorteil für die Region verbunden sind, wenn beispielsweise Landungen aus Drehkreuzflughäfen noch stattfinden dürfen. Damit haben Passagiere, die spät auf einem Drehkreuzflughafen ankommen, künftig deutlich bessere Möglichkeiten, noch am selben Tag Memmingen zu erreichen. Abgesehen von einzelnen verspäteten Landungen im Zeitraum zwischen 23.00 Uhr und 23.30 Uhr und von Flügen aus Sicherheits- und medizinischen Gründen beschränkt sich dabei der Nachtflugverkehr nur auf die erste Nachtrandstunde zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr. Die Regierung rechnet im täglichen Durchschnitt mit weniger als sechs Flugbewegungen pro Nacht.
Der Bescheid kann vom 28. März bis 10. April 2013 bei der Stadt Memmingen sowie den Verwaltungsgemeinschaften Erkheim, Memmingerberg und Ottobeuren eingesehen werden. Außerdem ist er auch ab 05.03.2013 auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern unter www.luftamt-suedbayern.de (dort unter Aktuelles) abrufbar.
