Landwirte können finanzielle Förderung beantragen
Blühende, artenreiche Wiesen, auf denen es summt und brummt, das wünschen sich viele. Landwirte, die sich für diese Artenvielfalt engagieren und dafür einen höheren Aufwand und Nutzungseinbußen in Kauf nehmen, können am Vertragsnaturschutzprogramm teilnehmen und erhalten darüber einen finanziellen Ausgleich. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt hin.
Insgesamt bewirtschaften im Unterallgäu mittlerweile 310 Betriebe rund 1240 Hektar Fläche nach den Vorgaben des Vertragsnaturschutzes. „Wir würden uns freuen, wenn wir diesen Anteil noch weiter steigern könnten“, sagen Maximilian Simmnacher und Fabienne Finkenzeller von der Unteren Naturschutzbehörde. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es rund 1100 Hektar, 2019 noch rund 800 Hektar Fläche. Einen entsprechenden Antrag können Landwirte und anerkannte Naturschutzverbände stellen. Antragsteller verpflichten sich durch das Vertragsnaturschutzprogramm, fünf Jahre lang die Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften.
Bereits seit 1983 entschädigt der Freistaat Bayern über das Vertragsnaturschutzprogramm Landwirte, die ihre Wiesen und Weiden weniger intensiv nutzen. Die Förderung gleicht den erhöhten Bewirtschaftungsaufwand und Nutzungseinbußen aus. Meist beträgt die Förderung rund 500 Euro pro Hektar. „Honoriert wird im Unterallgäu vor allem eine spätere Mahd, damit die Wiesenblumen blühen und auch aussamen können“, erklärt Simmnacher. „Weil sich die Landwirte bereiterklären, auf Dünger zu verzichten und die Flächen später zu mähen, erhöht sich die Pflanzen- und Insektenvielfalt auf den Wiesen.“
Die Anträge können ab 10. Januar bis 23. Februar abgeschlossen werden. Die Antragstellung erfolgt dieses Jahr wieder telefonisch. Kontakt zu Fabienne Finkenzeller und Maximilian Simmnacher kann man unter Telefon (08261) 995-671 oder -261 aufnehmen. Mehr zum Vertragsnaturschutz findet man auch im Internet.
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Jolene
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