Funkenfeuer: Im Unterallgäu rechtzeitig anmelden
Überall im Unterallgäu werden am ersten Wochenende der Fastenzeit, in diesem Jahr am 17. und 18. Februar, wieder Funkenfeuer abgebrannt. Nach altem Brauch soll damit der Winter ausgetrieben werden. Das Landratsamt bittet die Veranstalter, im Sinne der Gesundheit und der Umwelt einige Dinge zu beachten. Detaillierte Informationen hierzu geben neben dem Landratsamt auch die Gemeinden.
Jedes Funkenfeuer muss mindestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der betreffenden Gemeinde gemeldet werden. Zudem muss die Feuerwehr informiert werden.
In einem Funkenfeuer dürfen nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz und Gartenabfälle wie Schnittgut, Sträucher oder Reisig verbrannt werden. Das Material sollte trocken sein. Das Landratsamt weist darauf hin: Das Verbrennen von Abfällen außerhalb dafür zugelassener Anlagen (Abfallbeseitigungsanlagen) ist auch bei traditionellen Feuern eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Damit niemand die Möglichkeit hat, Abfälle unter das Brenngut zu mischen, sollte das Material erst wenige Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen und dann gut bewacht werden. Aus Sicherheitsgründen müssen zu Gebäuden, Straßen oder Wald Mindestabstände eingehalten werden.
Zum Entzünden darf kein Brandbeschleuniger, also auch kein Benzin, verwendet werden. Stattdessen bietet sich Reisig an. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden.
Die Verbrennungsrückstände müssen nach dem Abbrennen des Feuers entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Brandabfälle von Funkenfeuern werden an der Umladestation in Breitenbrunn angenommen.
Info: Bei Fragen kann man sich an die jeweilige Gemeinde oder an das Landratsamt unter Telefon (08261) 995-363 wenden. Wo und wann im Unterallgäu Funkenfeuer abgebrannt werden, erfährt man unter www.unterallgaeu.de/veranstaltungskalender Wer dort einen Termin veröffentlichen möchte, wendet sich an die Unterallgäu Aktiv GmbH unter Telefon (08247) 99890-11.
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