Untersuchungshaftbefehl gegen Fahrer von Hakenkreuz-Auto
Am Dienstagmorgen, 05.07.2016, konnte in einem Bach in Egg a. d. Günz ein Pkw aufgefunden werden, in der eine Person schlief. Auf das Fahrzeugdach waren ein großes Hakenkreuz und die Zahl 88 aufgesprüht. Auf Fahrer-bzw. Beifahrerseite waren die Worte „White Power“ angebracht, auf der Motorhaube prangte der Schriftzug A.C.A.B.
An dem Pkw waren Kurzzeitkennzeichen angebracht, welche mit Hilfe eines schwarzen Filzstiftes so verändert wurden, dass ein Ablaufdatum aus dem Jahr 2013 zu erkennen war. Tatsächlich waren die Kennzeichen allerdings seit 2011 abgelaufen. Da der Pkw nicht zugelassen war bestand kein Versicherungsschutz. Bei der Überprüfung des 34-jährigen Mannes stellte sich im Weiteren heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,5 Promille. Da zudem der Verdacht bestand, dass er eventuell berauschende Mittel zu sich genommen hat, wurde eine Blutentnahme angeordnet.
Der Mann hat keinen festen Wohnsitz, wurde vorläufig festgenommen und am heutigen Mittwoch dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl. (PI Memmingen/PP Schwaben Süd/West)
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