Nach 20 Jahren wird der Fall neu aufgerollt
Nach Mord an Rechtsanwalt gibt es neue ErkenntnisseAm 29. Oktober 2013 jährt sich der Mord am Bad Wörishofener Rechtsanwalt Norbert Hübener zum mittlerweile zwanzigsten Mal. Aktuell ist eine Belohnung von 15.000 Euro ausgesetzt. Nachdem das Mordopfer damals tot in seiner Wohnung aufgefunden wurde, ist bei der Kriminalpolizei Memmingen eine Sonderkommission gebildet worden. Über einen langen Zeitraum gestalteten sich die Ermittlungen schwierig. Seit einiger Zeit ist aber wieder Bewegung in den Fall gekommen. So gibt es aufgrund neuer Ermittlungsansätze zwei Tatverdächtige.
Am 04. November 1993 wurde der damals 57-jährige Rechtsanwalt Norbert Hübener von einer Mitarbeiterin und einem Bekannten tot in seiner Wohnung im Gärtnerweg in Bad Wörishofen aufgefunden. Die durch die Kripo Memmingen sofort eingeleiteten kriminalistischen bzw. rechtsmedizinischen Untersuchungen haben ergeben, dass er bereits am 29. Oktober 1993, zwischen 19:00 und 22:30 Uhr, auf brutale Art getötet wurde. Die Tatwaffe (die Polizei vermutet einen beilartigen Gegenstand oder ein Messer) konnte bis heute nicht aufgefunden werden.
Noch in der Tatnacht, gegen 23:45 Uhr, erfolgte mit einer beim Opfer entwendeten Scheckkarte eine Abhebung an einem Geldautomaten der Raststätte Lonetal-Ost an der Autobahn 7 (A7), welche etwa 100 Kilometer vom Tatort entfernt liegt. In den folgenden acht Tagen, bis zum 08.11.1993, wurden weitere Geldbeträge an Automaten in Neu-Ulm, Memmingen, München, Augsburg und Lindau abgehoben, so dass sich der Gesamtbetrag auf 17.100 DM (heute ca. 8750 Euro) summierte. Die überwiegende Anzahl der Abhebungen wurde an einem Geldautomaten in der Maximilianstraße in Augsburg getätigt, wobei jeweils mehrere Abhebungen innerhalb weniger Minuten erfolgten. Aufgrund verschiedener Zeugenhinweise konnten damals durch Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes zwei Phantombilder von den Personen angefertigt werden, die diese Scheckkarte offensichtlich benutzten.
Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte der Täter im Nachgang nicht ermittelt werden. Auch die umfangreiche Berichterstattung in den Medien brachte zunächst keine entscheidenden Hinweise.
Neue Ermittlungsansätze führen zu zwei Tatverdächtigen
Neue Bewegung kam in den Fall, nachdem am 24. September 2009 in einem Zeitungsartikel anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY“ auch auf den noch nicht geklärten Mord in Bad Wörishofen eingegangen wurde.
Nach der Veröffentlichung dieses Artikels meldete sich ein Zeuge, und gab den Hinweis auf eine Person, auf die sich seitdem die Ermittlungen konzentrieren. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen heute 50-jährigen Mann, der zur Tatzeit ebenfalls in Bad Wörishofen, in der Nähe des Opfers, wohnte, damals als angestellter Handwerker tätig war und sich in finanziellen Schwierigkeiten befand.
Weitere intensive Hintergrundermittlungen haben zu einem zweiten Tatverdächtigen geführt, der zur Tatzeit in Türkheim / Landkreis Unterallgäu wohnte und mit dem anderen Tatverdächtigen bekannt war. Dieser ist allerdings im März 2013 im Alter von 47 Jahren ohne Fremdverschulden verstorben.
Die auf dem zweiten Phantombild abgebildete Frau ist nach wie vor nicht identifiziert. Sie wurde im Zusammenhang mit den erwähnten Geldabhebungen beobachtet, wobei den Ermittlern bislang keine Hinweise auf eine Tatbeteiligung der Frau vorliegen. Zudem wären die Straftaten im Zusammenhang mit den Geldabhebungen bereits verjährt, so dass die Frau, sollte sie sich selbst auf dem Phantombild erkennen, bei der Polizei melden könnte, ohne eine Strafverfolgung in dieser Hinsicht befürchten zu müssen.
Die Erkenntnisse der Polizei sind derzeit hinreichend um den 50-jährigen als Tatverdächtigen anzusehen, reichen aber noch nicht aus eine Anklage gegen den Mann erheben zu können.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse, bittet die Kripo Memmingen die Bevölkerung erneut um Zeugenhinweise.
- Wer kann der Polizei noch Hinweise zu diesem damals aufsehenerregenden Fall geben?
- Wer kann Angaben zur Tat oder den Geldabhebungen, zum Täter bzw. den Tätern sowie dem Tatmotiv machen?
- Wer erkennt die auf den Phantombildern abgebildeten Personen wieder?
- Wer kann Angaben zu der bislang nicht identifizierten Frau machen?
Belohnung in Höhe von 15.000 Euro ausgesetzt
Des Weiteren ist aktuell eine Belohnung in Höhe von insgesamt 15.000 Euro (davon 10.000 Euro von privat und 5.000 Euro durch die Polizei) für Hinweise ausgesetzt, die letztendlich zur Ergreifung des / der Täter bzw. zur Aufklärung des Falles führen. Die Zuerkennung / Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Für die Vergabe der privaten Auslobung ist ausschließlich der Auslobende und nicht die Polizei zuständig.
Hinweise werden an die Kriminalpolizei Memmingen unter Tel.: 08331/100-0 oder jede andere Polizeidienststelle erbeten.
Der Radio-Programmbeitrag zum Nachhören:


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