Fundwaffen in Bad Wörishofen abgegeben
Nach einem Pressebericht der letzten Woche, wurden allein an diesem Wochenende in zwei Fällen eine größere Anzahl von Schusswaffen von der Polizeiinspektion Bad Wörishofen bei den Findern abgeholt.
Anlass sind meist Erbnachlässe, in deren Zusammenhang diese Waffen aufgefunden bzw. abgegeben werden sollen, da eine Besitzerlaubnis nicht automatisch auf die Erben übergeht und daher auch nicht mehr besteht. Aus diesem Grund ist unbedingt zu vermeiden, dass die Waffen von den Erben oder Findern selbst zur Polizei gebracht werden, da wie berichtet, der Weg vom Haus zur Polizei ein unerlaubtes Waffenführen darstellt und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Eine Rentnerin hatte, wie berichtet, diesen Umstand nicht gekannt und arglos die Schusswaffe ihres verstorbenen Mannes selbst zur Polizei transportiert.
Der Ratschlag Ihrer Polizei:
Finden Sie Schusswaffen, Munition, sprengstoffverdächtige oder sonstige gefährliche Gegenstände, verständigen Sie die Polizei. Keinesfalls sollten Sie an diesen Gegenständen hantieren, da meist deren Auslöse- und Ladezustand für den Finder völlig unklar ist und er auch nicht über das Fachwissen dafür verfügt. Darüber hinaus kann es lebensgefährlich sein und Sie machen sich möglicherweise strafbar, wenn Sie diese Schusswaffen oder anderen Gegenstände selbst zur Polizei bringen oder an eine andere Stelle transportieren.
(PI Bad Wörishofen)
Bezugsmeldung vom 13.01.2015
Eine 71-jährige Frau aus Bad Wörishofen fand zu Hause eine Schreckschusswaffe, die ihrem verstorbenen Mann gehörte, und gab diese am 12.01.2015 bei der Polizei zur Vernichtung ab. Nachdem sie die Waffe selbst zur Polizei brachte, muss sie jetzt wegen Führens einer Schusswaffe angezeigt werden, da hierfür der so genannte kleine Waffenschein erforderlich ist. In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin, dass die Waffenbehörde oder die Polizei in solchen Fällen telefonisch über den Fund informiert werden soll, damit die Waffe abgeholt wird und sich der Finder nicht strafbar macht. Für die Entsorgung der Waffe fallen keine Kosten an. (PI Bad Wörishofen)
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