Zoll deckt Schwarzarbeit in Werkstatt auf
Gestützt auf die Ermittlungsergebnisse des Hauptzollamts Augsburg verurteilte das
Amtsgericht Kaufbeuren kürzlich einen 52 jährigen Werkstattbesitzer aus dem Ostallgäu
wegen Schwarzarbeit zu 10 Monaten Freiheitsstrafe. Der Mann beschäftigte über mehrere Jahre rumänische Mechaniker in seiner Werkstatt ohne diese zur Sozialversicherung anzumelden.
Bei einer Kontrolle durch Beamte des Hauptzollamts Augsburg erklärte er, dass diese seine
Werkstatt lediglich nutzen würden, um auf eigene Rechnung ihre Autos für den Export nach
Rumänien herzurichten. Um dies legal erscheinen zu lassen, legte der Werkstattbesitzer
zum Schein abgeschlossene Verträge mit den Mechanikern vor.
Die weiteren Ermittlungen des Hauptzollamts Augsburg ergaben jedoch, dass diese als
Werkstattmeister, Autospengler und Motorradmechaniker für ihn arbeiteten. Er meldete diese
nicht zur Sozialversicherung an und ersparte sich so die Sozialversicherungsbeiträge. Der
Sozialversicherung ist daraus ein Schaden von rund 22.500 Euro entstanden.
Das Urteil wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt wurde zur Bewährung
ausgesetzt.
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