Nächster Schritt im Streit um neues Wasserschutzgebiet in Schwangau
Der Wasser-Streit zwischen der Stadt Füssen und der benachbarten Gemeinde Schwangau geht in die nächste Phase. Seit Montag haben die Schwangauer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich die Entwürfe der neugeplanten Wasserschutzgebietsverordnung genauer anzusehen um sich dann gegebenenfalls schriftlich dagegen zu wehren.
Die Unterlagen für die Auslegung des Entwurfs liegen zusammen mit einem Übersichtsplan und einem Grundstücksverzeichnis im Rathaus der Gemeinde aus. Darin enthalten ist auch das verfasste hydrogeologische Gutachten über die Planung des Wasserschutzgebietes im Ortsteil Hohenschwangau. Schwangaus Bürgermeister Stefan Rinke:
Seit Montag liegt dieser Entwurf hier im Rathaus aus, hier kann jetzt jeder betroffene Bürger und jeder andere einsehen und sich informieren und dann ist es wichtig, dass dieses Verfahren auch den Bürgern ermöglicht, Einwände vorzubringen.
Hintergrund des Streits ist die bevorstehende Verschiebung der Grenzen des aktuellen Wasserschutzgebietes. Die dazugehörige Verordnung, die der Stadt Füssen den Bezug des Trinkwassers aus der Nachbargemeinde sichert, endet 2017. Weil die Grundwasserströme nicht so fließen wie vor 30 Jahren angenommen, muss die Schutzgebietsverordnung durch das Landratsamt nun aktualisiert werden. Von dieser Verschiebung betroffen wären die Bürger im Ortsteil Hohenschwangau, der künftig nahezu komplett in dem neuen Schutzgebiet liegen würde, aufgeteilt in verschiedene Zonen.
In der Zone 3 beispielsweise sind 203 Grundstücke betroffen und 120 Gebäude, dazu liegen 8 Großparkplätze drin, in der Zone 2 sind immerhin noch 31 Grundstücke betroffen und 7 Gebäude, das sind 34 Hektar, die hier dann in der Zone 2 liegen, darunter auch unser Tennisclub, da ist die Zukunft also auch ungewiss.
Eine Einigung der beiden Kommunen steht nach wie vor nicht in Aussicht, zu unterschiedlich sind die Meinungen, Alternativen gibt es keine. Die Auswirkungen der neuen Wasserschutzgebietsverordnung wären für die Gemeinde fatal. Massive Auflagen, verbunden mit erheblichen Nachteilen für Immobilien und vor allem den Tourismus wären die Folge, sagt Rinke:
Zum Beispiel wenn ich einen Heiztank habe, muss ich künftig ein paar Auflagen beachten oder auch beim Thema Dachrinnen, da darf künftig kein Kupfer mehr verwendet werden, also alles, was mit Bauen zu tun hat oder mit der Bewirtschaftung meiner Grundstücke, das bedeutet auch finanzielle Belastungen, dazu werden diese Gundstücke auch eine Wertminderung erfahren.
Jetzt gehe es darum, die Interessen der Bürger zu vertreten und alle Mittel auszuschöpfen, so Rinke, der nun auf eine rege Beteiligung der betroffenen Bürger hofft. Einen Monat liegen die Entwürfe im jetzt Rathaus aus, danach läuft noch eine Einwendungsfrist nach.
Wir werden sehen, wie die zuständige Behörde, also das Landratsamt, dann mit den Einwendungen umgeht und wie sie berücksichtigt werden. Wir hoffen immer noch, dass am Ende die Erkenntnis gewonnen wird, dass Hohenschwangau kein geeignetes Wasserschutzgebiet ist.
Am Ende sollen alle Bedenken gegen die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes dann offiziell vorgetragen werden. Wie hoch die Chancen allerdings für die betroffenen Bürger stehen, bleibt abzuwarten. Denn in der Stadt Füssen geht man davon aus, dass das Wasser ohnehin weiter fliessen wird.
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