Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Isabelle Tausend
 
 
Das Geld war versteckt
(Bildquelle: Bundespolizei)
 
Ostallgäu - Pfronten
Freitag, 1. Juli 2022

Grenzpolizei findet 22.500 Euro bei Einreisekontrolle in Pfronten

Die Bundespolizei hat am Dienstagvormittag bei der Einreisekontrolle am Grenzübergang Pfronten-Steinach unangemeldetes Bargeld in Höhe von 22.500 Euro aufgefunden und die Totalfälschung eines italienischen Aufenthaltstitels festgestellt. Die Bundespolizei leitete Strafverfahren wegen Verdachtes der unerlaubten Einreise und Urkundenfälschung ein. Das Zollfahndungsamt München ermittelt nun gegen zwei der drei Beschuldigten wegen Verdachtes der Geldwäsche.



Kemptener Bundespolizisten kontrollierten bei der Einreise nach Deutschland den albanischen Fahrer eines in Italien zugelassenen Pkw. Der 39-Jährige war im Besitz von gültigen Einreisedokumenten. Im Wagen saßen außerdem zwei mitreisende Männer, ein 33- und ein 37-Jähriger. Die beiden wiesen sich mit ihren gültigen marokkanischen Reisepässen aus. Da die Beamten bei einem der Männer die Totalfälschung eines italienischen Aufenthaltstitels feststellten und der Mann zudem in Italien als algerischer Staatsangehöriger registriert ist, wurde die Einreisekontrolle intensiviert. Dabei kam auch ein Rauschgiftspürhund der Landespolizei Bayern zum Einsatz, dessen "Spürnase" die Polizisten dazu veranlasste, das Fahrzeug bei der Grenzpolizei Pfronten näher zu untersuchen. Die am Fahrzeug durchgeführten Drogen-Wischtests verliefen positiv. Aufgefunden wurden trotz gründlicher Durchsuchung keine Drogen, dafür aber unter der Motorhaube 22.500 Euro Bargeld, welches angeblich zum Autokauf bestimmt war.

Die Beamten stellten das Bargeld sicher und verständigten das zuständige Hauptzollamt Augsburg über den Fall. Der 37-jährige Marokkaner, welcher sich mit der Totalfälschung legitimiert hatte, wurde am Folgetag, nach Beschluss des Amtsgerichtes Kempten, direkt nach Marokko zurückgewiesen. Da gegen die beiden anderen Reisenden der Verdacht der Geldwäsche und Beihilfe zur unerlaubten Einreise besteht, können sie sich, als Nicht-EU-Bürger, nicht mehr auf ihr Reiserecht berufen. Darum wiesen sie die Bundespolizisten nach Österreich zurück. Die Ermittlungen wegen des Verdachtes der Geldwäsche hat das Zollfahndungsamt München übernommen.


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