
20.02.2012 - 10:58
Im Laufe des Faschingstreibens kam es zu zwei Körperverletzungen, wobei bei einer Geschädigten der kleine Finger der linken Hand gebrochen wurde. Bei einer gefährlichen Körperverletzung versetzte der Täter seinem Opfer einen Schlag mit einem Nietenarmband. Ferner kam es noch zu drei Beleidigungen und einer Widerstandshandlung beim Einschreiten der Polizei.
Ein Festbesuchter zeigte sich gegenüber einem Securitymitarbeiter uneinsichtig und wollte dem erteilten Hausverbot nicht nachkommen. Als er daraufhin aus dem Zelt verbracht wurde, wehrte er sich und beschädigte die Jacke des Mitarbeiters. In einem anderen Fall kam es im Rahmen einer Personalienüberprüfung zu einem Ausweismissbrauch. Eine 14-Jährige zeigte den Ausweis ihrer Begleiterin, eine 18-Jährige, vor.
Ein erfreuliches Fazit ist im Rahmen der durchgeführten Alkoholkontrollen des gestrigen Abend zu ziehen. Keiner der Fahrzeugführer musste wegen Trunkenheit im Straßenverkehr beanstandet werden.