Zwei mögliche Schleusungen ins Allgäu unterbunden
Am vergangenen Wochenende (7./8. Dezember) hat die Bundespolizei erneut zwei Schleusungen am Grenztunnel Füssen vereitelt. Vier Afrikaner waren angeblichen zu einer Geburtstagsfeier unterwegs. Drei Migranten wollten nur einen Arbeitsauftrag erledigen.
Am Sonntagmorgen stoppten Bundespolizisten einen Pkw mit italienischer Zulassung an der BAB 7. Im Gegensatz zum nigerianischen Beifahrer konnte der liberianische Fahrzeuglenker den Beamten keine gültigen Reisedokumente vorweisen. Auch über einen Führerschein verfügte der Mann nicht. Die nigerianische Insassin führte ebenfalls für sich und ihren vierjährigen Sohn keinerlei Ausweispapiere mit. Die Polizisten konnten jedoch ermitteln, dass die beiden in Ingolstadt wohnhaft und im Besitz gültiger Duldungen sind. Diese berechtigen jedoch nicht zur Aus- und Einreise.
Der nigerianische Beifahrer, der Organisator der Reise, gab an, dass die Fahrgemeinschaft zur Geburtstagsfeier eines Freundes nach Ulm unterwegs sei. Der 57-Jährige war im März dieses Jahres bereits im Zusammenhang mit einer Schleusung aufgefallen.
Die Bundespolizisten stellten die Autoschlüssel sicher, da keiner der beiden Männer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die Beamten zeigten den Nigerianer sowie den Liberianer wegen versuchten gemeinschaftlichen Einschleusens von Ausländern beziehungsweise wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis an und verweigerten beiden die Einreise. Die Nigerianerin erhielt eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die 26-Jährige konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mit ihrem Sohn entlassen werden.
Bereits am frühen Samstagmorgen kontrollierten Kemptener Bundespolizisten einen Kleintransporter mit drei Personen auf der BAB 7. Der chinesische Fahrer, der mit seiner Familie in Schwaben lebt, konnte zur Einreisekontrolle gültige Dokumente vorweisen. Der Reisepass des 61-jährigen chinesischen Mitfahrers hingegen war bereits seit 2010 abgelaufen und entstempelt worden. Das Dokument war außerdem im Fahndungssystem zur Sicherstellung ausgeschrieben. Der dritte Insasse, ein ghanaischer Staatsangehöriger, war ausweislos. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten jedoch den abgelaufenen italienischen Aufenthaltstitel des 32-Jährigen auf. Der Westafrikaner ist demnach bereits in Italien als Asylbewerber registriert und war 2016 bereits beim Versuch der unerlaubten Einreise von der Bundespolizei aufgegriffen und anschließend nach Österreich zurückgewiesen worden.
Ersten Ermittlungen zufolge, hatte der 54-jährige Fahrer die Sitzgarnituren eines China-Restaurants, die sich auf der Ladefläche befanden, in Italien neu beziehen lassen. Der Asiat wollte angeblich seinen langjährigen Freund, den 61-Jährigen, für ein paar Tage mit nach Deutschland nehmen. Angeblich reiste der Ghanaer mit, um beim Ausladen der Ladung zu helfen.
Der Fahrer muss sich nun wegen des versuchten Einschleusens von Ausländern verantworten. Die Bundespolizisten entließen den mutmaßlichen Schleuser später auf freien Fuß. Die Beamten zeigten die beiden anderen Fahrzeuginsassen aufgrund des Verdachtes der versuchten unerlaubten Einreise an. Die Bundespolizisten verweigerten dem 61-jährigen Chinesen die Einreise und leiteten den Ghanaer zur Durchführung des Dublin-Verfahrens an die zuständige Ausländerbehörde weiter.
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