Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuHIT-Kaffeeklatsch
mit Isabelle Tausend
 
 
Biergarten
(Bildquelle: pixabay.com)
 
Ostallgäu - Füssen
Mittwoch, 19. Mai 2021

Stadt Füssen vergrößert Freischankflächen für Gastronomie

Coronabedingt waren die letzten Monate alle Gastronomiebetriebe für Gaste geschlossen. Bald darf die Außengastronomie wieder öffnen. Bürgermeister Maximilian Eichstetter sagt: “Diese Lockerung ist für unsere Gastronomen aber auch für unsere Tourismusregion immens wichtig, da sie in den letzten Monaten enorme Umsatzeinbußen erlitten haben. Unsere Gasthäuser, Restaurants und Cafés sind für das Lebensgefühl der Menschen im Füssener Land wichtig und prägen unser Bild nach außen.“ Der Rathauschef fährt fort: „Wir wollen gerade auch diese besonders von der Corona-Krise gebeutelte Branche gezielt und unbürokratisch unterstützen.”

Die Stadt Füssen will dort, wo es möglich ist, den Gastronomiebetrieben eine Vergrößerung der Freischankfläche ermöglichen. “Mit dieser Maßnahmen wollen wir den Gastronomen helfen, da weiterhin die Abstandsregeln gelten und deshalb Tische und Stühle weiter auseinandergerückt werden müssen”, sagt Eichstetter. Mit der erweiterten Freischankfläche können Cafés und Restaurants in Füssen unter Einhaltung der Abstandsregeln eine größere Zahl an Gästen bewirten, als dies auf der aktuellen Fläche möglich wäre.

Voraussetzung dafür ist u.a., dass bereits eine genehmigte Freischankfläche existiert und dass die Rettungs-, Geh- und Radwege freigehalten werden. Deshalb muss sich jeder Betrieb zunächst an die örtliche Verkehrsbehörde bei der Stadt Füssen (Tel. 08362/903-156 oder -180) wenden. Diese prüft dann schnellstmöglich jeden einzelnen Fall.

Die Erweiterung der Freischankfläche bringt für die Gastronomen zusätzliche Gebühren mit sich. Im vergangenen Jahr hat der Stadtrat im September für das Jahr 2020 beschlossen, dass die Sondernutzungsgebühren für die Freischankflächen erlassen werden, obwohl das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde hiergegen Bedenken angemeldet hatte.

Insgesamt ging es dabei um knapp 45000 €; es handelte sich um eine einmalige Ausnahme für 2020. Der Erlass der Sondernutzungsgebühren für die genehmigten Freischankflächen konnten somit nur für 2020 erlassen werden. Daher ist die Stadt in diesem Jahr verpflichtet, die Freischankflächen sowie die Erweiterungen kostenpflichtig zu belassen.

Einschränkungen bei Gehwegen
Die Stadt unterstreicht, dass eine Verschmälerung der Fußgängerwege durch Freischankflächen nicht möglich ist. Eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter zwischen Tischen und Bordstein bzw. Fußgängerbereich darf nicht unterschritten werden, da schließlich Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwägen passieren können müssen. Es müsse unbedingt vermieden werden, dass Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen oder nicht mehr durchkommen.

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Erweiterung der Freischankflächen nur   für 2021 gilt. Ab dem kommenden Jahr 2022 gelten wieder die üblichen Regelungen nach den städtischen Satzungen.


Tags:
gastronomie allgäu wirtschaft bayern


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