Nicht geringe Menge Kokain in Füssen sichergestellt
Anfang des Jahres wurde der Kriminalpolizei Kempten bekannt, dass ein 29-jähriger Füssener Amfetamin und Marihuana im Kilobereich aus dem Raum Köln beziehen soll. Aus den Ermittlungen ergaben sich Erkenntnisse, dass eine Tätergruppierung aus drei Personen im Alter von 30, 32 und 33 Jahren ebenfalls Betäubungsmittel in nicht geringer Menge aus dem Raum Köln beziehen sollen. Ende April wurden vier Durchsuchungsbeschlüsse und zwei Haftbefehle vollzogen. Bei der Wohnungsdurchsuchung beim 29-Jährigen wurden rund 10 Gramm Marihuana und 650 Euro Drogengeld sichergestellt. Es wurde bekannt, dass die Betäubungsmittel für die Tätergruppierung per Post versendet wurden. In einem auf dem Postweg befindlichen sichergestellten Paket konnten rund 100 Gramm Kokain sichergestellt werden.
Die zwei festgenommenen Personen wurden dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kempten vorgeführt. Ein Tatverdächtiger wurde wieder entlassen, der andere befindet sich in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.
Im Laufe der weiteren Ermittlungen bestätigte sich der Verdacht, dass der 29-Jährige in wechselnder Besetzung mehrere Beschaffungsfahrten nach Köln unternahm und hier jeweils Amfetamin und Marihuana im Kilobereich nach Füssen brachte.
Am gestrigen Donnerstag wurden weitere drei Wohnungen durchsucht. Der 29-Jährige und ein 22-jähriger Mittäter wurden aufgrund eines Haftbefehls festgenommen und beim Amtsgericht in Kempten vorgeführt. Gegen den 29-Jährigen wurde der Haftbefehl bestätigt und er wurde in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Der Haftbefehl gegen den 22-Jährigen wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. In der Wohnung eines 33-jährigen Mittäters wurden rund 20 Gramm Marihuana, mehrere Ecstasy-Tabletten und ein Schlagring sichergestellt. Der 33-Jährige erhält zusätzlich eine Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Gegen die genannten sechs Personen wird wegen Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz Anzeige vorgelegt.
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