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Das Festspielhaus Füssen wird vom Landkreis unterstützt (Symbolbild)
(Bildquelle: AllgäuHIT | Marcus Baumann)
 
Ostallgäu - Füssen
Montag, 25. Oktober 2021

Landkreis unterstützt Festspielhaus Füssen mit 100.000 € pro Jahr

Einer Kulturförderung in Höhe von jährlich 100.000 Euro für das Festspielhaus Füssen hat der Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Ehrenamt des Landkreises Ostallgäu einstimmig zugestimmt.

„Mit dem Festspielhaus haben wir im Landkreis eine Einrichtung mit überregionaler Strahlkraft, die Kultur in vielen Facetten anbietet. Mit der Förderung möchten wir dazu beitragen, dieses hochwertige und für den ländlichen Raum einzigartige kulturelle Angebot zu erhalten und fortzuführen“, erläutert Landrätin Maria Rita Zinnecker die Beweggründe des Gremiums.

Die Förderung des Landkreises ist Teil eines Gesamtpaketes, das die Stadt Füssen, der Landkreis Ostallgäu und der Bezirk Schwaben zusammen mit dem Freistaat Bayern gemeinsam schnüren und das von Zinnecker maßgeblich mitgestaltet wurde. Angestrebt wird, dass der Freistaat Bayern 600.000 Euro, der Bezirk Schwaben 150.000 Euro, der Landkreis Ostallgäu 100.000 Euro und die Stadt Füssen 50.000 Euro jährlich bereitstellen.

Türen in München stehen offen

Ein entscheidender Fördergrundsatz des Freistaats Bayern ist das Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, dass eine staatliche Förderung durch den Freistaat zwingend voraussetzt, dass es auch von kommunaler Seite einen Beitrag zur Gesamtförderung gibt, also auch Stadt, Landkreis und Bezirk Finanzmittel zusagen. „Die Türen in München für eine Kulturförderung für das Festspielhaus sind offen wie nie zuvor, wir müssen nur hindurchgehen. Wir als Landkreis und die Stadt Füssen haben nun den ersten Schritt gemacht“, freut sich Zinnecker über das heutige Ergebnis und hofft nun auch auf einen positiven Beschluss des Bezirkstages.

Im Rahmen der Förderung muss das Festspielhaus jährlich belegen, dass alle öffentlichen Fördergelder ausschließlich für kulturelle Zwecke verwendet werden. Eine Förderung anderer Verluste sind nicht förderfähig, da die öffentliche finanzielle Unterstützung keine Wirtschaftsbeihilfe oder Subvention darstellt, sondern es sich um eine Kulturförderung handelt. Sollten in einzelnen Jahren im Festspielhaus Gewinne erzielt werden, müsste die Förderung zurückgezahlt werden.

Neben der Förderung für das Festspielhaus hat der Kulturausschuss auch noch Fördermittel für die MODfestivals in Marktoberdorf, die Orff-Tage der Bayerischen Philharmonie und die Musikfestspiele Königswinkel, beide in Füssen, beschlossen.


Tags:
festspielhaus füssen ostallgäu landkreis finanzen


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