Füssen: Ohne Reiserecht, dafür mit Waffen an der Grenze
Am Montagnachmittag (21. Dezember) hat die Bundespolizei einen irakischen Fahrzeuglenker vorläufig festgenommen. Der Mann hatte versucht, einen Syrer sowie Waffen, Munition und gefährliche Gegenstände unerlaubt über die Grenze zu bringen.
Bundespolizisten überprüften in der Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen (BAB 7) die drei Insassen eines PKW mit deutscher Zulassung. Der irakische Fahrer wies sich mit einer deutschen Duldung aus. Mit diesem Dokument ist der 20-Jährige jedoch nicht berechtigt aus Deutschland aus- und wiedereinzureisen. Der syrische Beifahrer legte zur Kontrolle eine deutsche Aufenthaltsgestattung vor, welche ebenso das Reisen nicht legitimiert. Der 19-jährige Syrer erhielt eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Polizisten zogen das Dokument des Asylbewerbers ein und leiteten ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an das für ihn zuständige Ausländeramt weiter. Der zweite Insasse, ein 22-jähriger syrischer Landsmann, war hingegen im Besitz gültiger Papiere und konnte damit sein Reiserecht nachweisen.
Bei der Durchsuchung des Autos, welches sich der Iraker nach seinen Angaben von einem Freund geliehen habe, fanden die Beamten zugriffsbereit eine Schreckschusswaffe samt eingeführtem und mit vier Patronen gefülltem Magazin, einen Schlagring sowie ein Einhandmesser auf. Eine Berechtigung zum Führen von Waffen besaß der Mann jedoch nicht. Der 20-Jährige behauptete, die Waffen, die er angeblich im Internet erworben hatte, zum Schutz gegen Tiere bei sich zu haben. Seiner Aussage nach, hätten die Männer im Wald übernachtet. Nach den bereits im Magazin fehlenden Patronen befragt, gab der Mann an, in einem Wald in Garmisch-Partenkirchen mehrmals in die Luft geschossen zu haben. Der mutmaßliche Waffenschmuggler gab außerdem zu, in seiner Wohnung noch weitere Munition aufzubewahren.
Bei der Nachschau in der Wohnung des Beschuldigten in Ehingen fanden die Bundespolizisten noch 13 Schreckschusspatronen und ein Butterflymesser. Die Beamten stellten die Waffe, Munition, den Schlagring sowie die Messer sicher. Der Iraker muss sich nun wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie Beihilfe und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten leiteten die Bundespolizisten den Beschuldigten am Dienstagnachmittag (22. Dezember) an das für ihn zuständige Ausländeramt weiter.
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