Festspielhaus Füssen geht das Geld aus
Rund um eine mögliche Rettung des Festspielhauses in Füssen läuft die Zeit davon. Denn: Dem Insolvenzverwalter geht das Geld aus, um den Betrieb weiter aufrecht zu erhalten. Das hat Dr. Marco Liebler nun erstmals direkt in einer Pressemitteilung so nach außen kommuniziert. Ansonsten schottet er sich weiter ab. Für Nachfragen aller Medien "steht er aktuell nicht zur Verfügung" nicht zur Verfügung. Das offene Bieterverfahren laufe aber weiter, da bislang noch keinem Interessenten ein Zuschlag erteilt werden konnte, heißt es.
Die Interessenten, die ein seriöses finanziertes Angebot abgegeben haben, bieten einen Kaufpreis, der so niedrig ist, dass es zu keiner Lastenfreistellung kommen kann. Diejenigen, die einen angemessenen Kaufpreis bieten, können keine akzeptable Finanzierung nachweisen.
Mangelnde Rechtssicherheit für Interessenten
Darüber hinaus beklagen alle Interessenten, dass der Insolvenzverwalter ihnen keine Rechtssicherheit bieten kann. Dies ist insofern richtig, da im Grundbuch zwei Grundpfandrechte zu Gunsten einer Schweizer Aktiengesellschaft eingetragen sind, die konkursbedingt bereits vor über einem Jahr aus dem Schweizer Handelsregister gelöscht wurde. Insofern ist völlig unklar, ob diese Grundpfandrechte jemals - von wem auch immer - zur Löschung gebracht werden können, zumal auch in der Schweiz diese Problematik neu ist. Dieses Rechtproblem kann mit der entsprechenden Rechtssicherheit zeitnah nur im Rahmen einer Zwangsversteigerung gelöst werden, was offensichtlich ein großer Teil der Interessenten zwischenzeitlich bevorzugt.
Weitere Probleme schrecken mögliche Investoren ab
Weitere Probleme, wie die Mangelhaftigkeit des Gebäudes, die fehlende Rechtssicherheit hinsichtlich des geplanten Hotelbaus sowie urheberrechtliche Aspekte hinsichtlich des Theatergebäudes, lassen die Interessenten zurückschrecken. Letztlich wird der Erwerber eine Reihe von Unsicherheiten beim Erwerb in Kauf nehmen müssen. Insofern gehen die Verhandlungen/Gespräche weiter, bis die finanziellen Mittel aufgebraucht sind. Die davon zunächst primär partizipierenden Grundpfandrechtsgläubiger haben jedoch eine Weiterfinanzierung des Verfahrens abgelehnt. Insofern droht in der Tat als letzter Ausweg die Verwertung im Rahmen des bereits seit 2015 von mehreren Gläubigern betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens.
Geschäftsbetrieb eingestellt - Mitarbeitern gekündigt
Der Geschäftsbetrieb ist vollständig eingestellt. Den Mitarbeitern wurde zwischenzeitlich gekündigt. (pm)


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