Bundespolizei vollstreckt zwei europäische Haftbefehle
Am Samstagnachmittag (31. Oktober) hat die Bundespolizei einen niederländischen Staatsbürger in Auslieferungshaft gebracht. Der Mann hatte bei der Einreisekontrolle versucht, mit gefälschten kroatischen Dokumenten über zwei europäische Haftbefehle hinwegzutäuschen.
Kemptener Bundespolizisten kontrollierten in den Nachtstunden die drei Insassen eines in Deutschland zugelassenen Pkw am Grenztunnel Füssen. Der niederländische Fahrer sowie die kroatische Mitfahrerin wiesen sich hierzu mit ihren nationalen Identitätskarten aus. Durch die Fahndungsüberprüfung des Kfz-Kennzeichens stellten die Beamten fest, dass dieses zur Entstempelung ausgeschrieben war. Aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz übernahm zuständigkeitshalber die Verkehrspolizei Kempten den 21-Jährigen.
Der Beifahrer legte zur Kontrolle seinen kroatischen Ausweis vor. Die Bundespolizisten erkannten jedoch, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handelte. Bei der anschließenden Durchsuchung des Autos entdeckten die Polizisten zudem noch einen gefälschten kroatischen Führerschein, welcher auf den 33-Jährigen ausgestellt war. Durch die anschließende Überprüfung der Fingerabdrücke fanden die Beamten heraus, dass es sich bei dem vorgeblichen Kroaten tatsächlich um einen Niederländer handelte. Unter seinen rechtmäßigen Personalien war der Beschuldigte in Deutschland bereits wegen Eigentumsdelikten polizeibekannt. Außerdem lagen gegen den 33-Jährigen zwei europäische Haftbefehle der belgischen und niederländischen Behörden zum Zwecke der Auslieferung wegen Entführung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme und Betruges vor.
Die Bundespolizisten zeigten den falschen Kroaten wegen Urkundenfälschung sowie Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen an und lieferten ihn nach der Richtervorführung in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.


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