Bundespolizei fängt mehrere Georgierinnen bei Füssen ab
Am Mittwoch, 14. Dezember, hat die Bundespolizei vier georgische Staatsangehörige in Zurückweisungshaft eingeliefert und drei weiteren die Einreise nach Deutschland verweigert. Die Reisegruppe hatte am Vortag versucht, unerlaubt über den Grenztunnel Füssen einzureisen. Sechs der Georgier befanden sich schon länger unerlaubt im Schengenraum.
Kemptener Bundespolizisten kontrollierten am Dienstagnachmittag eine siebenköpfige Fahrgemeinschaft in der Kontrollstelle auf der A7. Angeblich befanden sich die Georgier mit dem geliehenen Fahrzeug auf dem Weg von Italien nach Polen.
Der 40-jährige Fahrer des Transporters mit polnischer Zulassung verfügte über einen gültigen Reisepass sowie polnischen Aufenthaltstitel.
Im Fahrzeug befanden sich außerdem sechs Frauen im Alter zwischen 25 und 62 Jahren, die sich mit ihren gültigen georgischen Reisepässen auswiesen.
Georgische Staatsbürger, die über einen elektronischen Reisepass verfügen, sind für einen touristischen Kurzaufenthalt im Schengenraum für drei Monate innerhalb eines halben Jahres von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
Die Beamten stellten jedoch anhand der Einreisestempel fest, dass die Mitfahrerinnen diese visafreien Zeiträume um anderthalb Monate bis zu einem Jahr und drei Monaten weit überschritten hatten.
Im Laufe der Ermittlungen fanden die Bundespolizisten heraus, dass die 50-jährige Insassin die Reise mitorganisiert hatte. Die Frau und der Fahrer müssen sich nun wegen versuchten Einschleusens von Ausländern verantworten. Der Beschuldigte hatte mit der Begehung dieser Straftat sein Reiserecht in Deutschland, trotz seines polnischen Aufenthaltstitels, verwirkt. Alle sieben Fahrzeuginsassen erhielten Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise.
Die Beamten wiesen den 50-Jährigen sowie zwei der Frauen im Anschluss nach Österreich zurück. Die mutmaßliche Mitorganisatorin sowie drei weitere Frauen mussten im Laufe des 14. Dezember nach der Richtervorführung beim Amtsgericht Kempten die Zurückweisungshaft in der Abschiebehafteinrichtung Hof antreten.
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