
Anzeige wegen Xenonscheinwerfer
20.02.2012 - 10:25
20.02.2012 - 10:25
Immer wieder müssen von der Polizei Füssen Autofahrer beanstandet und angezeigt werden, weil sie nachträglich an ihren Autos Xenonscheinwerfer montieren.
Dies ist zwar nicht grundsätzlich verboten, jedoch muss der Einbau den Vorschriften entsprechend erfolgen. Dies war bei einem Opel eines Schwangauers nicht der Fall, der am Sonntagmorgen in Halblech kontrolliert wurde. Es fehlte die erforderliche Scheinwerferreinigungsanlage und die automatische Leuchtweitenregulierung. Deshalb wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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