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Ostallgäu
Mittwoch, 11. März 2020

Corona: Allgemeinverfügung vom Landratsamt Ostallgäu

Als eines der ersten Bundesländer hat Bayern beschlossen, wegen der Ausbreitung des Coronavirus Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern zu untersagen. Dies gilt zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020, eine entsprechende Allgemeinverfügung des Freistaates tritt heute, den 11. März 2020 in Kraft. Für Veranstaltungen im Landkreis Ostallgäu tritt zum gleichen Zeitpunkt eine Allgemeinverfügung in Kraft, die Veranstaltungen über 500 Teilnehmern untersagt. Diese Regelung erfolgte in Abstimmung mit dem Oberallgäu und den Städten Kempten und Kaufbeuren. Landrätin Zinnecker appelliert an Vereine und Verbände kleinere Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen. Ein Verzicht auf Zusammenkünfte sei eine gute Möglichkeit, die Ausbreitung des Virus einzuschränken.

An der vom Landratsamt eingerichteten Hotline zum Coronavirus beantworten die Mitarbeiter in jüngster Zeit auch viele Fragen rund um die Durchführung von kleineren Veranstaltungen in den Gemeinden. Das Landratsamt schließt sich diesbezüglich den Vorgaben des Freistaates und damit des Bundes an. Nachdem es gerade im Allgäu viele Veranstaltungen im Bereich 500 bis 1000 Teilnehmer gibt, wollten die Landräte und Oberbürgermeister auch hier für Klarheit im Umgang mit den Besuchern und Veranstaltungen zu sorgen. „Uns war gerade wegen der vielen Wechselbeziehungen im Allgäu, eine abgestimmte Vorgehensweise wichtig“, erklärt Zinnecker.

Zinnecker: „Freiwillig absagen oder verschieben“

Für Veranstaltungen unter 500 Teilnehmern gibt Landrätin Maria Rita Zinnecker eine Empfehlung: „Aus medizinisch-fachlicher Sicht können wir den Organisatoren nur raten, dass sie Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern in Räumen freiwillig absagen oder verschieben.“ Hintergrund dieser Empfehlung ist auch die klare Aussage des Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder: Er fordert die Landratsämter auf, kleinere Veranstaltungen im Zweifel behördlich abzusagen und „keine Tricksereien“ zuzulassen.

Mit der Umsetzung der Empfehlung sollen weiterhin Infektionsketten unterbrochen und die weitere Ausbreitung des Virus eingedämmt werden. Eine generelle Schließung von Schulen sei derzeit auch aus Sicht des Freistaates nicht notwendig. Das Landratsamt weist seinerseits darauf hin, dass Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden könnten. Allerdings scheinen auch hier bereits die Verbände aktiv zu werden und teilweise die Saisons – wie in den höchsten Spielklassen des Eishockeys geschehen – zu beenden.

 


Tags:
Allgemeinverfügung Corona Landratsamt Schutz


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