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Foto von der Demonstration am 18.09.2022
(Bildquelle: Thomas Frey)
 
Ostallgäu
Freitag, 14. Oktober 2022

BN reicht Klage gegen B12-Ausbau im Allgäu ein

Der BN hat gestern seine umfangreiche Klagebegründung gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben zum ersten Bauabschnitt des B12-Ausbaus zwischen Buchloe und Untergermaringen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht. Nach Ansicht des BN weist der Beschluss erhebliche inhaltliche und formale Mängel auf.

Geplant ist, die B12 zwischen Buchloe und Kempten auf über 50 Kilometern zu einer "Vollautobahn" auszubauen, wie der BN mitteilt. Sie soll breiter als die A7 oder die A96 werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht mehr vorgesehen.

„Der geplante B12-Ausbau gleicht einem Straßenbaudinosaurier aus der Urzeit. Es wird keinerlei Rücksicht auf den Flächen- und Klimaschutz genommen“, erläutert Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz. „Bundesverkehrsminister Volker Wissing ist aufgefordert, solche völlig überdimensionierten Straßenbauprojekte sofort zu stoppen und das freiwerdende Geld in die Sanierung und Elektrifizierung des Eisenbahnnetzes zu stecken.“

Durch das Gesamtprojekt würden weit über 100 Hektar Fläche in Anspruch genommen. Der B12-Ausbau ist für den BN eines der klimaschädlichsten Straßenbauprojekte Bayerns. Etwa 70 Brückenbauwerke müssten neu gebaut werden. Der BN fordert angesichts der Klima- und Energiekrise ein Moratorium für Straßenaus- und Neubauvorhaben.

Die vom BN beauftragte Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB erläutert: „Der Klimaschutz ist im Planfeststellungsbeschluss nicht in der gebotenen Weise behandelt worden, obwohl es hier mittlerweile klare Vorgaben der Gerichte gibt. Der Straßenausbau generiert neue, vermeidbare Verkehre, die gemeinsam mit den zahlreichen Brückenbauwerken massive CO2-Emissionen verursachen. Auch wurde das Schutzgut „Fläche“ offensichtlich vergessen und die Vorgaben der Alpenkonvention wurden schlicht übersehen. Wir gehen davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss in der vorliegenden Form nicht haltbar ist.“

Josef Kreuzer, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Ostallgäu-Kaufbeuren, ergänzt: „Ich gehe davon aus, dass eine deutliche Mehrheit der örtlichen Bevölkerung den Vollautobahnausbau in der geplanten Form ablehnt. Die Politik ist aufgefordert, nach anderen Lösungen zu suchen.“

Zentrale Aspekte der Klagebegründung sind:

  • Kein Bedarf: Die heutigen Kapazitäten sind auch für künftig prognostizierte Verkehrszahlen völlig ausreichend. Das vorgelegte Verkehrsgutachten ist veraltet und erfüllt die Anforderungen an den Stand der Technik nicht mehr.
  • Die Alpenkonvention fordert eine echte Alternativenprüfung: Es wurde nicht geprüft, ob die Verkehrsbedürfnisse durch eine bessere Auslastung des bestehenden Straßen- oder Bahnnetzes oder durch Aus- und Neubau von Bahninfrastruktur erfüllt werden können.
  • Flächenschutz nicht beachtet: Das Schutzgut „Fläche“ wurde im Planfeststellungsbeschluss offensichtlich vergessen.
  • Klimaschutz nicht beachtet: Die gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz durch das Umweltverträglichkeitsprüfungs- und Bundesklimaschutzgesetz wurden nicht berücksichtigt. Es finden sich keinerlei Ermittlungen zu den Klimaauswirkungen und die Behörde meint, sie sei nicht verpflichtet, die im Bundesklimaschutzgesetz definierten Ziele bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
  • Artenschutz mangelhaft: Der Ausbau in der Dimension einer Vollautobahn stellt ein erhebliches zusätzliches Risiko für geschützte Tierarten dar. Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz können nicht ausgeschlossen werden.
  • Der Hochwasserschutz, der Gewässerschutz und der Grundwasserschutz wurden in der Planung nicht ausreichend betrachtet. Wir gehen davon aus, dass es hier zu unzulässigen Verschlechterungen kommt. Dies wäre ein Verstoß gegen die europäische Wasserrahmenrichtlinie.
  • Zudem ergeben sich zahlreiche formale Fehler: Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden nicht alle Unterlagen ausgelegt, bei einem Planänderungsverfahren der BN nicht beteiligt.

Tags:
allgäu b12 klage naturschutz


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