Antragsfrist für Vereinspauschale verlängert
Die Frist für das Beantragen der Vereinspauschale ist bis zum 6. April 2021 (Ausschlussfrist) verlängert worden. Das hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bekanntgegeben. Um zu verhindern, dass Vereinen aufgrund der Corona-Pandemie bei der Beantragung der Vereinspauschale 2021 Nachteile entstehen, möchte das Ministerium die Beantragung durch die einmalige Herabsetzung der Fördervoraussetzungen nachträglich erleichtern.
Somit bekommen Vereine, die aufgrund von Mitgliederrückgängen oder dem Nichterreichen des Jugendanteils die Mindestvoraussetzungen (im Vergleich zum Vorjahr 2020) nicht erfüllt haben, die Möglichkeit, bis zum 6. April 2021 einen Antrag nachzureichen. Vereinspauschale: Betrag verdoppelt Um die bayerischen Sport- und Schützenvereine ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit der Vereinspauschale schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, plant das Staatsministerium die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von rund 20 Millionen Euro auf rund 40 Millionen Euro zu verdoppeln. Somit wird den Vereinen, die die Vereinspauschale für das Jahr 2021 beantragt haben, wie im Vorjahr ein erhöhter Betrag in Aussicht gestellt.
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