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(Bildquelle: AllgäuHIT | Christian Veit)
 
Ostallgäu
Mittwoch, 8. April 2020

Allgemeinverfügung untersagt wandern im Ostallgäu

Das Landratsamt Ostallgäu erlässt für das Osterwochenende eine Allgemeinverfügung, die touristische Aktivitäten im südlichen Landkreis – wie beispielswiese Wandern – untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt für alle, die außerhalb des Landkreises Ostallgäu wohnen, und kommt in folgenden Gemeindegebieten des Landkreises Ostallgäu zur Anwendung: Rückholz, Seeg, Roßhaupten, Lechbruck am See, Nesselwang, Eisenberg, Hopferau, Rieden am Forggensee, Halblech, Schwangau, Pfronten und Füssen. Ausgenommen sind nur Personen mit Wohnsitz im Landkreis oder in den Gemeinden Oy-Mittelberg, Wertach, Bad Hindelang, Bernbeuren, Steingaden, Prem, Wildsteig und Bad Saulgrub.

Um die Ausbreitung und damit verbundenen Auswirkungen des Coronavirus zu verringern, hat sich die Führungsgruppe Katastrophenschutz zu diesem Schritt entschieden. Hintergrund ist auch die vorhergesagte gute Witterung für die Osterfeiertage und die bereits am vergangenen Wochenende aufgetretenen Unfälle in den Bergregionen des Landkreises. Bei diesen Unfällen wurden wieder Rettungskapazitäten gebunden, die im derzeitigen Kampf gegen das Coronavirus an anderer Stelle gebraucht werden. Polizei kontrolliert Vorgaben Mit dem Verbot soll die Möglichkeit, die Region als Wander- oder Freizeitziel zu besuchen, eingedämmt werden. In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt darauf hin, dass auch die Ostallgäuer Bürgerinnen und Bürger dringend gebeten werden, zu Hause zu bleiben. Spaziergänge sollten nur in der näheren Umgebung des Wohnortes unternommen werden; auf Wanderungen in die Berge gilt es zu verzichten. Die Polizei wird das Einhalten der Vorgaben kontrollieren. Die Verfügung gilt bis einschließlich Ostermontag und das Landratsamt behält sich vor, an den kommenden Wochenenden gleich zu verfahren. 


Tags:
Wandern Allgemeinverfügung Coronavirus Ostern


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