Zuschuss für persönlichen Schulbedarf im Landratsamt Oberallgäu
Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf einen Zuschuss nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zum persönlichen Schulbedarf. Damit sollen zu Beginn eines Schulhalbjahres beispielsweise Ausgaben für die Beschaffung der Schultasche und dem Sportzeug oder für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck usw. abgedeckt werden.
Aktuell gibt es zum 01. August 2015 einen einmaligen Betrag in Höhe von 70,00 €. Der Schulbedarf wird als Geldleistung direkt an die Eltern bzw. Schüler ausgezahlt.
Anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Bezieher von ALG II-Leistungen, Sozialhilfeleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen diese Leistung automatisch durch das Jobcenter bzw. das Sozialamt gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Gegensatz dazu müssen Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für jedes Kind rechtzeitig einen gesonderten Antrag stellen! Die Anträge sollten bis spätestens 31. August 2015 eingereicht werden.
Die Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es beim Landratsamt Oberallgäu, bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen des Landkreises sowie auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.oberallgaeu.org/btl Auskünfte hierüber erteilt im Landratsamt Oberallgäu das Team für Bildungs- und Teilhabeleistungen unter Tel.: 08321/612- 140 bzw. 141 oder sind auf der angegebenen Internetseite nachzulesen.


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