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Sendung: Guten Abend Allgäu
 
 
Derzeit werden zahlreiche Objekte durchsucht
(Bildquelle: Pixabay)
 
Oberallgäu
Mittwoch, 1. Dezember 2021

Zeichen gegen Hasskriminalität - Durchsuchungen auch im Allgäu

Ein deutliches Zeichen gegen Hasskriminalität in Bayern setzen heute Polizei und Justiz. Derzeit vollziehen Ermittler in ganz Bayern Durchsuchungsbeschlüsse gegen insgesamt 23 Beschuldigte. In enger Absprache mit der Bayerischen Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München koordiniert das Bayerische Landeskriminalamt die Einsatzmaßnahmen. Auch eine Person im Oberallgäu ist betroffen.

„Hass im Netz gefährdet die demokratische Gesellschaft! Menschenverachtende Hetze muss konsequent verfolgt und die Verfasser ermittelt werden. Der oft rassistische, antisemitische oder frauenfeindliche Hass ist eine ernste Bedrohung“, so Harald Pickert, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes. „Das Posten strafbarer Hasskommentare ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen ernsthafte Konsequenzen. Es kann zu einer Wohnungsdurchsuchung kommen; zudem drohen erhebliche Geld- oder Freiheitsstrafen“, so Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, Hate-Speech-Beauftragter der Bayerischen Justiz.

Worte von Bayerns Innenministert Joachim Herrmann

 "Das konsequente Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft ist mir sehr wichtig", erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. "Dazu gehört auch die akribische Auswertung der sichergestellten Beweismittel. Oftmals bekommen wir dadurch Ermittlungsansätze zu weiteren Taten und Tätern." Herrmann warnte, dass Hasspostings die Vorstufe für weitere Eskalationen sein können. "Wir verstärken deshalb den Kampf gegen Hass im Netz und planen weitere länderübergreifende Schwerpunktaktionen, auch um potentielle Hetzer abzuschrecken. Darüber hinaus gehen unsere Ermittler tagtäglich hochengagiert jedem Hinweis auf strafbare Hetze nach." Justizminister Georg Eisenreich ergänzte: "Polizei und Justiz setzen ein deutliches Signal. Hass und Hetze sind keine Bagatelle, sondern eine Gefahr für die Demokratie. Wer im Internet rassistische, beleidigende, antisemitische oder volksverhetzende Straftaten begeht, muss mit Konsequenzen rechnen. Im Fall von Volksverhetzung drohen Ersttätern hohe Geldstrafen. Im Wiederholungsfall ist auch eine Freiheitsstrafe möglich."

"Das Problem ist das große Dunkelfeld", erläuterte der Innenminister. Er appellierte an alle von Hass und Hetze Betroffenen, sich umgehend an die Polizei zu wenden. "Dann können wir den Urhebern und Hintermännern auf die Schliche kommen."

Ein ebenfalls wichtiger Aspekt ist nach Herrmanns Worten die möglichst schnelle Löschung der Inhalte auf den Plattformen. "Hier bietet die Bayerische Polizei im Rahmen eines Pilotprojekts an, bei der Anzeigeerstattung beim jeweiligen Plattformbetreiber eine Löschungsprüfung anzustoßen." Falls der Beitrag nicht fristgerecht gelöscht wird, schaltet die Polizei das Bundesamt für Justiz ein. Dann können dem Plattformbetreiber empfindliche Bußgelder drohen. "Je schneller der rechtswidrige Beitrag gelöscht oder gesperrt wird, desto geringer ist seine virale Verbreitung und damit der Schaden", brachte es Herrmann auf den Punkt.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Grundlage dafür ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Das verpflichtet Anbieter von sozialen Netzwerken mit mindestens zwei Millionen im Inland registrierten Nutzern, rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten muss das innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Aufforderung geschehen, bei nicht offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, die noch einer eingehenden Prüfung bedürfen, unverzüglich in der Regel innerhalb von sieben Tagen. Eisenreich: "In Gruppen und Kanälen des Dienstes Telegram werden Hass, Hetze und Verschwörungstheorien verbreitet. Weil der Dienst anfangs ein reiner Messenger war, fällt er nicht rechtssicher unter das NetzDG. Diese gefährliche Schutzlücke muss zeitnah geschlossen werden."

Seit 2020 1.648 Verfahren

Die Justiz ist wachsam und sehr gut aufgestellt. Justizminister Georg Eisenreich: "Ich habe Deutschlands ersten Hate-Speech-Beauftragten bei der Generalstaatsanwaltschaft München berufen und 22 Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften in ganz Bayern eingerichtet. Diese haben im Jahr 2020 bereits 1.648 Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet geführt. Unsere Ermittler haben hervorragende Arbeit geleistet. Facebook war dagegen oft nicht hilfreich. Ich erwarte, dass Facebook Auskunftsverlangen der Ermittlungsbehörden ohne Wenn und Aber beantwortet."

Mehr als zehn Straftatbestände, von Beleidigung über Bedrohung bis hin zur Volksverhetzung, können im Einzelfall erfüllt sein. Hass und Hetze im Netz sind keine Bagatelldelikte. Täter wiegen sich auf Grund der scheinbaren Anonymität des Internets in Sicherheit. Die Aktionstage der letzten Jahre und auch heute machen jedoch eines klar: Täter werden ermittelt und deren Taten konsequent zur Anzeige gebracht.

Im Gebiet des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West werden zwei Objekte durchsucht, eines im Landkreis Oberallgäu, eines im Landkreis Neu-Ulm. Hier wird gegen je eine Person vorgegangen.

Sie wurden selbst im Netz bedroht oder beleidigt? Sie haben Hasspostings festgestellt und möchten helfen?

  • Zivilcourage! Melden Sie Hate Speech direkt im sozialen Netzwerk und benachrichtigen Sie Betroffene von Hate Speech über entsprechende Netzinhalte!
  • Gegenrede! Auch aktive und sachliche Gegenrede (Counter Speech) kann eine Möglichkeit sein, Hasskommentaren entgegenzutreten!
  • Melden! Wenn Sie selbst mit Hate Speech konfrontiert werden, dann dokumentieren und sichern Sie die festgestellten Inhalte (Screenshot, Internetadresse und Ersteller sowie Datum und Uhrzeit) und melden Sie diese der nächsten Polizeiinspektion oder Staatsanwaltschaft!
  • Blockieren! Wenn Sie die Möglichkeit haben, blockieren Sie Personen, die Hate Speech verbreiten und löschen Sie den betreffenden Beitrag!
  • Distanz! Beenden Sie konsequent die Kommunikation, wenn die Gegenrede ohne Erfolg bleibt!

Tags:
polizei hasskriminalität durchsuchung


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