Weniger Geld für Allgäuer Tourismusgemeinden
Völlig überraschend wird bereits ab dem Jahr 2015 das Finanzausgleichsgesetz geändert. Dies trifft gerade die Tourismusgemeinden, wie bei uns im Allgäu, die einen hohen Anteil an Nebenwohnsitzen haben, sehr hart, denn sie werden oft viel weniger Geld vom Staat bekommen und somit noch weiter im finanziellen Gestaltungsspielraum eingeschränkt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Anrechnung der Nebenwohnsitze bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung bereits ab 2015 pro Jahr um 20 % reduziert wird und damit ab 2019 wegfällt. Bisher sind die Kommunen davon ausgegangen, dass es eine längere Übergangslösung bzw. eine Ausgleichszahlung dafür gibt.
MdL Dr. Leopold Herz und sein Landtagskollege Bernhard Pohl, der dem Haushaltsausschuss angehört, kritisieren dies scharf. Sie sind der Meinung, dass man den höchst problematischen Zensus des Jahres 2011 nicht als Rechtfertigung dafür hernehmen kann, dass man nun Folgefehler begehe. Es ist nicht gerechtfertigt, die Nebenwohnsitze auszuklammern, da dies insbesondere Fremdenverkehrsgemeinden benachteiligt, so MdL Dr. Herz. Die Zweitwohnungssteuer ist nur eine unvollkommene Kompensation, zumal sie bisher nicht in allen Kommunen erhoben wird.
Zur Begründung der Änderung wird herangezogen, dass seit dem Jahr 1987 dieNebenwohnsitze nicht mehr ermittelt wurden und hier erhebliche Ungenauigkeiten zu befürchten sind. Gerade bei Nebenwohnsitzen passierten sehr häufig Fehler und Nachlässigkeiten bei der An- bzw. Abmeldung. Das Zahlenmaterial gebe daher nicht die Realität wieder und sei aus Gründen der Steuergerechtigkeit als Bemessungsgrundlage nicht mehr geeignet.
Die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz ist im Einzelfall sicher schwierig, da der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse bei manchen Personen nicht zweifelfrei feststeht. MdL Dr. Herz befürchtet, dass es zukünftig einen Wettlauf geben wird zwischen den Kommunen, gerade bei Studentenstädten. Sie werden versuchen, sämtliche Studenten zur Aufnahme eines Erstwohnsitzes zu zwingen. Sollte die Heimatgemeinde dann eine Zweitwohnungssteuer erheben, riskiert sie, dass sich der Student in seiner Heimatgemeinde abmeldet. Die Studentenstadt wiederum wird die Zweitwohnungssteuer auf jeden Fall verlangen, um den Studenten dazu zu zwingen, dass er dort seinen Erstwohnsitz anmeldet, um sich insgesamt eine Zweitwohnungssteuer zu ersparen. Das bedeutet, eine Verlagerung in die entsprechenden Zentren und eine starke finanzielle Verschlechterung für die Kommunen im ländlichen Raum!
Im Haushaltsausschuss ist die Änderung bereits beraten worden. Für das Modell der Abschmelzung der Nebenwohnung hat die CSU gestimmt, die FREIEN WÄHLER waren dagegen, SPD und Grüne haben sich enthalten. MdL Dr. Leopold Herz und MdL Bernhard Pohl, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der FREIEN WÄHLER lehnen diese Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ab und fordern für die betreffenden Kommunen die dadurch starke finanzielle Einbußen haben werden, eine Ausgleichszahlung.


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