3.000 Euro Geldbuße nach Kirchenasylstreit in Immenstadt
Das Verfahren gegen den Immenstädter Pfarrer Ulrich Gampert und den afghanischen Flüchtling Reza Jafari wurde eingestellt. Für beide Beteiligten gab es jedoch Auflagen: Gampert muss 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen, Jafari muss innerhalb der nächsten sechs Monate insgesamt 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Zu Beginn der Verhandlung verlas der Staatsanwalt die Anklageschriften, für Jafari war noch ein Dolmetscher anwesend. Kurze Zeit später wechselten die Anwälte der Angeklagten - zusammen mit Staatsanwalt und Richterin - in den Nebenraum, um sich zu besprechen.
Grund des Gesprächs soll offenbar ein Eintrag in Jafaris Akte gewesen sein, der darauf hinwies, dass der Afghane bereits vorbestraft und in Haft gewesen sein soll. Er und sein Anwalt widerlegten diese Anschuldigung mit der Tatsache, dass Jafari zu dieser Zeit die Schule besucht habe. Zudem stellte sein Anwalt fest, dass der Name "Reza Jafari" in Afghanistan ein Allerweltsname (wie Hans Müller) sei und mit den Anschuldigungen ein anderer Landsmann von Reza gemeint sei. Selbst Jafaris Dolmetscher im Gerichtssaal hatte den Vornamen "Reza".
Nach dem rund zweistündigen Gespräch im Nebenraum - und einer Diskussion im Gerichtssaal - verkündete Richterin Gramatte-Dresse ihr Urteil: Gegen die Auflage von 3.000 Euro (Anm. d. Red.: Der ursprüngliche Strafbefehl lag damals bei rund 4.000 Euro) für den Pfarrer und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit für Jafari, werde das Verfahren gegen beide endgültig eingestellt. Zusätzlich betonte die Richterin, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handele und über solche Fälle in Zukunft auch weiter im Einzelfall entschieden werden müsse.
"Das Gericht führte aus, dass aufgrund der Umstände des Einzelfalles die vorgenannten Auflagen geeignet seien, ein öffentliches Interesse an einer strafgerichtlichen Verurteilung zu beseitigen und es darüber hinaus keiner weiteren Sanktion bedürfe." laut der aktuellen Pressemitteilung des Amtsgerichts Sonthofen.
Gampert sah die Todesangst des Flüchtlings und gewährte Kirchenasyl
Auf der einen Seite stand die Todesangst des Flüchtlings, die Gampert veranlasste, durch das Kirchenasyl die Abschiebung Jafaris zu verhindern, auf der anderen Seite zog sich das Kirchenasyl länger hin als gedacht, so der Pfarrer.
Ursprünglich sollte das Kirchenasyl nur rund drei Wochen dauern, so Gampert, jedoch gestaltete sich die Gesamtsituation deutlich schwieriger. Jafari selbst äußerte zu Beginn, dass er Angst hatte und sich nicht strafbar machen wollte. Auf die Empfehlung seiner Ärztin begab sich Jafari dann in Gamperts Kirchenasyl. Der Pfarrer und einige andere, die damals daran beteiligt waren, hatten gehofft, so die Entscheidung einer Abschiebung noch einmal ändern zu können, da laut Gampert ein psychologisches Gutachten nicht ausreichend beachtet worden sei.
Der Pfarrer hatte nicht zum ersten Mal einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt. Auch damals wurde das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt, ähnlich dem heutigen Prozess. Jafari hat nun zunächst Zeit, die notwendigen Papiere zu besorgen, wie es im gesonderten Asylverfahren genau weitergeht, ist noch ungewiss.
Ob Gampert in Zukunft wieder Kirchenasyl geben wird, steht derzeit in den Sternen.
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