Wasserkraftwerk Älpele bei Hindelang wird genehmigt
Das geplante Wasserkraftwerk Älpele an der Ostrach in der oberallgäuer Gemeinde Bad Hindelang wird genehmigt. Noch nächste Woche soll der Genehmigungsbescheid im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu und später auch auf Seiten von Bad Hindelang öffentlich bekannt gegeben werden. Das hat das Landratsamt Oberallgäu heute Nachmittag bekannt gegeben.
Nach Ermessensabwägung kam das Landratsamt zu der Entscheidung, das Vorhaben positiv zu beurteilen. Obwohl naturschutzrechtliche Gründe der Errichtung der Wasserkraftanlage entgegenstehen, wertet das Landratsamt das öffentliche Interesse an dem Bau der Anlage höher. Es handelt sich hier um Gemeinwohlbelange. Hierzu zählt auch das Interesse an der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen. Aufgrund der Risiken im Zusammenhang mit der Erzeugung von Energie durch Kernspaltung wurde mit breiter politischer Mehrheit im allgemeinen gesellschaftlichen Konsens die Abschaltung der Kernkraftwerke nach bestimmten Fristen festgelegt. Um die Energieversorgung aufrecht zu erhalten, ist es daher notwendig, deutlich mehr Energie aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Durch die Anlagen können ca. 9 Mio kWh/a Strom erzeugt werden, was einer C02-Einsparung von ca. 4500 t C02 pro Jahr entspricht.
Der oberallgäuer Landrat Anton Klotz: "Das übergeordnete Ziel, die regenerativen Energien auszubauen, sei in der Abwägung wichtiger als rein naturschutzfachliche Belange".
Der Oberallgäuer Kreistag hatte sich in seiner Sitzung vom Oktober mehrheitlich für den Bau des Kraftwerks im Bereich der Eisenbreche ausgesprochen.
Allerdings ist eine Klage gegen das Vorhaben so gut wie sicher. Diese ist nach der Veröffentlichung im Amtsblatt möglich, da ab dann die Rechtsmittelfrist zu laufen beginnt, so das Landratsamt. Bund Naturschutz, Grüne und auch die ÖDP dürften mögliche Kandidaten für eine Klage sein.
Alle Details rund um den Genehmigungsbescheid:
I. Planfeststellungsbeschluss
Der von der Planungsgesellschaft Kraft Älpele mbH (Antragstellerin) vorgelegte Plan für die Herstellung eines Stauwehres an der Ostrach und eines Umgehungsgerinnes neben dem Stauwehr wird hiermit festgestellt.
II. Bewilligung
Die Antragstellerin erhält die Bewilligung
a) zum Aufstauen und Absenken der Ostrach
b) zum Entnehmen und Ableiten von Wasser aus der Ostrach
c) und zum Einleiten von Wasser in die Ostrach.
III. Die Antragstellerin erhält die Befreiung von den Verboten des § 4 der Naturschutzgebietsverordnung „Allgäuer Hochalpen“ vom 16. Januar 1992.
IV. Die Antragstellerin erhält die Befreiung von der Verordnung vom 31.08.1962 über das Naturdenkmal „Eisenbreche und Auelesgasse“.
V. Die Antragstellerin erhält die Ausnahme nach § 34 Abs. 3 BNatSchG wegen der Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets in Bezug auf den Lebensraumtyp 3240.
VI. Die Antragstellerin erhält die Befreiung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG von dem Tötungsverbot bezüglich des Quendel-Ameisenbläulings.
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