Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Isabelle Tausend
 
 
Funkenfeuer im Allgäu
(Bildquelle: Hannana / pixelio.de)
 
Oberallgäu - Sonthofen
Freitag, 28. Februar 2014

Was darf ich verbrennen und was ist verboten?

Noch ein paar Tage, dann brennen sie wieder! Gemeint sind damit die traditionellen Funkenfeuer, die in vielen Gemeinden wieder entzündet werden. Doch nicht immer werden dort Sachen verbrannt, die auch erlaubt sind. Der Pressesprecher des Landratsamtes Oberallgäu, Andreas Kaenders, hat deshalb die wichtigsten Informationen zum Funkenfeuer bei Radio AllgäuHIT zusammengefasst.

Demnach muss ein geplantes Funkenfeuer zunächst bei der örtlichen Gemeinde und auch bei der Feuerwehr unter Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners angemeldet werden.

Als Brennstoffe dürfen nur unbehandelte und möglichst trockene Hölzer verwendet werden, um die Rauchentwicklung eines Funkens möglichst gering zu halten. Nicht verbrannt werden dürfen behandelte Hölzer bzw. Althölzer. (Beispiel: Gestrichene, lackierte, verleimte oder beschichtete Hölzer, Sperrholz, Spanplatten und Faserplatten, mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer, imprägnierte Hölzer aus der Landwirtschaft oder dem Garten- und Landschaftsbau).

Neben diesen verbotenen Brennstoffen dürfen auch keine Abfälle wie Altreifen, Sperrmüll (z.B. Matratzen, Möbelholz, Altheu, Kunststoffabfälle, Papier, Pappe) usw. in das Funkenfeuer geworfen werden.

Auch beim Entzünden ist einiges zu beachten. Hierbei dürfen keinerlei Brandbeschleuniger verwendet werden (z.B. Benzin, Heizöl, Dieselkraftstoff). „Die Feuer können bei überlegtem Einbau auch mit Reisig, Holzspänen und dergleichen schnell entzündet werden“, so Pressesprecher Andreas Kaenders im AllgäuHIT-Interview.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Standortwahl des Funkenfeuers. Hier muss auf mögliche Brandgefahren geachtet werden. Beispielsweise müssen die Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Trockenwiesen und anderen leicht entzündlichen Stoffen und Gegenständen beachtet werden. Zudem sind Feuerlöscher in ausreichender Zahl bereit zu halten.

Die Funken werden stichprobenartig durch die Polizei kontrolliert, so Kaenders.

Nach dem Funken sind die angefallenen Verbrennungsrückstände zeitnah von der Brandstelle zu beseitigen und geordnet zu entsorgen.

Für Fragen rund um das Funkenfeuer stehen die Experten der Abteilung „Technischer Umweltschutz“ im Landratsamt Oberallgäu unter der Rufnummer: 08321-612-404 gerne zur Verfügung.  


Der Radio-Programmbeitrag zum Nachhören:



Tags:
funken funkenfeuer hinweise landratsamt


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