
Verstoß gegen das Feiertagsgesetz
06.04.2012 - 21:39
06.04.2012 - 21:39
Aufgrund der Mitteilung eines Bürgers wurde am Gründonnerstag eine Sonthofener Spielhalle in der Hirnbeinstraße kontrolliert.
Beim Betreten der Spielhalle durch die Beamten konnten einige Gäste sowie reger Spielbetrieb an den Automaten festgestellt werden. Da der Gründonnerstag gemäß dem Feiertagsgesetzt zu den "stillen Tagen" zählt ist an diesen Tag der Betrieb einer Spielhalle nicht gestattet. Der Betrieb wurde deshalb umgehend eingestellt und die anwesenden Gäste nach Hause geschickt. Den Betreiber erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige sowie ein Bußgeld.
PI Sonthofen
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