Oberallgäuer Landrat Klotz wendet sich an die Bürger
Der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz hat sich am Samstag per Videobotschaft in sozialen Netzwerken und auf Youtube an die Bewohnerinnen und Bewohner deines Landkreises gewandt. "Die Lage ist ernst", sagte der CSU-Politiker. Und: "Wir stehen in unserem Land vor einer der größten Bewährungsprobe der Geschichte. Eine Bewährungsprobe, die wir uns in der Form nie vorstellen konnten. Tatsächlich ist es so, dass sich im Rahmen der Corona bundesweit alle drei Tage die Infektionen verdoppeln".
Das Video ist am Ende des Artikels anschaubar.
Er erläuterte noch einmal die triftigen Gründe, die es benötigt, dass nach der Allgemeinverfügung des Freistaats zur Ausgangsbeschränkung noch das Haus verlassen werden darf:
a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,
d) der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,
e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
f) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
h) Handlungen zur Versorgung von Tieren.


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