Geflügelpest: Stallpflicht ab 13. März im Oberallgäu
Zum Schutz der bayerischen Geflügelbestände soll bayernweit eine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium Anfang März aufgrund einer Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veranlasst.
Im Landkreis Oberallgäu wurde daher in definierten Risikogebieten - hauptsächlich entlang der Wasserläufe und um Gewässer herum - die Stallpflicht nun per Allgemeinverfügung angeordnet. Die Allgemeinverfügung ist abrufbar auf der Internetseite des Landratsamts Oberallgäu unter www.oberallgaeu.org/veterinaeramt und gilt ab 13. März. Sie ersetzt die bisherige Allgemeinverfügung vom 1. Februar. Dem Landratsamt bekannte Geflügelhalter in den betroffenen Risikogebieten wurden informiert.
Hintergrund ist die Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI) - auch Vogelgrippe genannt - in der Wildvogelpopulation. Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Details und erforderliche Maßnahmen finden sich in der Allgemeinverfügung. Dabei werden unter anderem die geographischen Gegebenheiten wie zum Beispiel bekannte Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Gewässern sowie die bestehende Geflügeldichte berücksichtigt. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.
Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus. Derzeit sind in Deutschland über 700 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. In Bayern sind - Stand 05.03.2021 - insgesamt aktuell 24 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie fünf Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen amtlich festgestellt worden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine entsprechende Information an das Veterinäramt: veterinaeramt@lra-oa.bayern.de
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de
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