B19: Ersatzneubau zweier Brückenbauwerke bei Sonthofen
Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamts Kempten ein Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Illerbrücke bei Sigishofen nahe der Anschlussstelle Sonthofen Süd im Zuge der Bundesstraße 19 durch. Gegenstand des Verfahrens ist daneben der Ersatzneubau zur Überführung der B 19 über den Anschlussast Fahrtrichtung Süd im Bereich der Anschlussstelle. Die beiden Vorhaben liegen auf dem Gebiet der Stadt Sonthofen und der Gemeinde Ofterschwang.
Der Neubau ist erforderlich. Auf Grund erheblicher baulicher Defizite ist eine Instandsetzung der Brücke über die Iller nicht mehr möglich. Die Erneuerung der Brücke über den Anschlussast ist als Folgemaßnahme erforderlich, um die Verkehrsführung im Bereich der Anschlussstelle Sonthofen Süd zu verbessern.
Die neue Brücke über die Iller besteht aus zwei Teilbauwerken. Vorgesehen sind insgesamt vier Fahrstreifen, ein Hauptfahrstreifen für jede Fahrtrichtung sowie zwei Ein- bzw. Ausfädelstreifen zur sicheren Abwicklung des Verkehrs im Bereich der Anschlussstelle.
Die Brücke zur Überführung des Verkehrs über den Anschlussstellenast besteht ebenfalls aus zwei Teilbauwerken. In diesem Bereich sind nach den Planunterlagen insgesamt drei Fahrstreifen eingeplant, zwei Fahrstreifen für jede Hauptfahrtrichtung sowie ein Einfädelungsstreifen. Ein zusätzlicher Seitenstreifen auf beiden Seiten soll künftig als Nothaltebucht und für betriebliche Zwecke dienen.
Die beiden Baumaßnahmen erstrecken sich über eine Gesamtlänge von 376 m.
Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sind naturschutzrechtliche und landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen.
Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Martinszell, Ofterschwang und Sonthofen beansprucht.
Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen vom 30. August 2022 bis 29. September 2022 in der Stadt Sonthofen, der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe, der Gemeinde Ofterschwang und der Gemeinde Waltenhofen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden. Die Einzelheiten zur Einsichtnahme werden von den Kommunen jeweils ortsüblich bekannt gegeben.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben ab dem Beginn der Auslegung auch die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter in der Rubrik „Service“ – Planfeststellungen – „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ einzusehen.
Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten die beteiligten öffentlichen Stellen und Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene noch bis zum 13. Oktober 2022 Zeit, Einwendungen zu erheben.
Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden bei Bedarf in einem Erörterungstermin behandelt. Dieser wird gegebenenfalls gesondert bekannt gegeben.
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