Anträge auf Zuschuss für Schulbedarf einreichen
Das Bildungspaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen dabei, ihren Kindern beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder die Teilnahme am Mittagessen in der Schule oder KiTa zu ermöglichen. Auch für die Anschaffung von Schulbedarf wie Schultasche, Sportzeug oder für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck usw. gibt es zweimal im Jahr einen Zuschuss. Zum Schuljahresbeginn beträgt die Unterstützung 100 Euro. Der Schulbedarf wird als Geldleistung direkt an die Eltern bzw. Schüler ausgezahlt.
Bezieher von ALG II-Leistungen, Sozialhilfeleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen diese Leistung automatisch durch das Jobcenter, das Sozialamt bzw. Amt für Migration gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Gegensatz dazu ist für Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bekommen, für jedes Kind ein gesonderter Antrag notwendig! Die Anträge für den Schuljahresanfang im September sollten bis spätestens 31. August 2020 eingereicht werden.
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