Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung in Rettenberg
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Juli 2019 müssen die Gemeinden ihre Zweitwohnungssteuersatzungen überarbeiten. Die bisherigen Berechnungen der Zweitwohnungssteuern basierten auf den Jahresrohmieten aus dem Jahr 1964. Dies führte zu Wertverzerrungen und Ungleichbehandlungen, wie das Gericht urteilte. Entsprechend musste nun auch die Gemeinde Rettenberg ihre Zweitwohnungssteuersatzung ändern – künftig wird mit der Nettokaltmiete, wie sie im Schnitt in der Gemeinde bzw. der Region gezahlt wird, gerechnet.
In seiner jüngsten Sitzung am Montag stimmte der Rettenberger Gemeinderat der neuen Zweitwohnungssteuersatzung einstimmig zu. Basierend auf der Nettokaltmiete wird die Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde rückwirkend zum 1. Januar 2019 geändert – und schrittweise angehoben: Zum 1. Januar 2019 müssen Zweitwohnungsbesitzer 12 Prozent der Nettokaltmiete an Zweitwohnungssteuer zahlen, zum 1. Januar 2020 15 Prozent der Nettokaltmiete, zum 1. Januar 2021 19 Prozent und zum 1. Januar 2022 20 Prozent.
Auch Dauercamper im Gemeindegebiet müssen eine Zweitwohnungssteuer zahlen, diese wird nach der Nettostandplatzmiete berechnet.
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