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Oberstdorf erhöht die Kurbeiträge
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Oberallgäu - Oberstdorf
Freitag, 23. September 2022

Oberstdorf erhöht Kurbeiträge: 60 Cent mehr pro Nacht

Die Gemeinde Oberstdorf erhöht zum 17.12.2022 die den Kurbeitrag für Gäste in der Marktgemeinde. Eine entsprechende Änderung der Satzung brachte der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag auf den Weg. Hiintergrund ist das neue Angebot Bus inklusive.

Der Marktgemeinderat Oberstdorf hat am 22. September beschlossen, den Kurbeitrag anzupassen. Grund ist das neue Angebot Bus inklusive, mit dem Oberstdorfer Übernachtungsgäste mit gültiger Allgäu Walser Premium Card die öffentlichen Busse im Gemeindegebiet Oberstdorf ohne zusätzliche Kosten nutzen können. Damit kann das Auto während des Urlaubs stehen bleiben und muss gar nicht erst mitgebracht werden, wenn die Gäste mit dem Zug abreisen.

Mit diesem Angebot sollen Verkehr, Lärm, Abgase und der CO2-Ausstoß reduziert und damit die Klimaschutzziele Oberstdorfs erreicht werden. Die Kosten in Höhe von 1,08 Millionen Euro jährlich sind kurbeitragsfähige Aufwendungen und werden über eine Erhöhung des Kurbeitrages vom Gast bezahlt.

Erste Anpassung seit 2006

Ab 17.12.2022 steigt der Kurbeitrag im Kurbezirk I um 0,60 Euro auf 3,20 Euro pro kurbeitragspflichtiger Übernachtung für Personen ab 17 Jahren und 2,55 Euro für Kinder und Jugendliche von 13 bis 16 Jahren.
Im Kurbezirk II sind es für Personen ab dem 17. Lebensjahr 2,65 Euro und für Kinder und Jugendliche 2,20 Euro.

Die Jahrespauschale für Zweitwohnungsbesitzer im Kurbezirk I erhöht sich um 30 Euro auf 160 Euro für Personen ab 17 Jahren. Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr auf 127,50 Euro. Im Kurbezirk II sind es pro Person 132,50 Euro und für Kinder und Jugendliche 110,00 Euro.

Die letzte Anpassung des Kurbeitrages in Oberstdorf erfolgte im Jahr 2006. Die Erhöhung wurde vom Tourismusbeirat, in dem u.a. die Oberstdorfer Hotellerie und der Vermieterverbände vertreten sind, einstimmig befürwortet. Die Anpassung des Kurbeitrags ist erforderlich, um die zukünftigen Mehraufwendungen der Kurbetriebe zu decken. Die neue Kurbeitragssatzung gilt ab dem 17.12.2022.


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kurtaxe kurbeitrag tourismus allgäu


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