Einziger “Echter Biergarten im Allgäu“ in Oberstdorf
Sommerzeit ist Biergartenzeit im Allgäu, allerdings ist Biergarten nicht gleich Biergarten. Einen “einzigen und somit echten Biergarten im Allgäu“ gibt es offensichtlich nur in Oberstdorf. Denn nur der Inhaber einer sogenannten Biergartenkonzession darf einen solchen Biergarten betreiben, immerhin hat sich unser ehemaliger bayerischer König, als er dieses Gesetz damals erlassen hat, auch etwas dabei gedacht.
Laut dieser Bayerischen Biergartenverordnung muss ein echter bayerischer Biergarten verschiedene Kriterien erfüllen, damit er sich überhaupt so nennen darf, erklärt Ludger Fetz, Inhaber des Jagdhaus in Oberstdorf, mit dem einzigen echten Biergarten im Allgäu:
"Es muss ein Biergarten sein, der einen offenen Boden hat, einen alten Baumbestand, der von aussen bedient wird und wo die Toilettenanlagen von aussen zugänglich sind. Das Wichtigste ist aber, dass es drei Bereiche für die Gastronomie geben muss, einmal einen Bewirtungsbereich, einen Selbstabholungsbereich und vor allem aber einen Selbstversorgungsbereich. Das heisst, ich darf meine Brotzeit, meinen Leberkäs oder Wurstsalat mitbringen, muss aber das Bier beim Wirt kaufen."
Immerhin sind diese Regeln, die König Max I. Joseph von Bayern damals aufgestellt hat, schon über 200 Jahre alt. Eine Zeit, in der manche Dinge eben auch noch ganz anders gehandhabt wurden:
"So konnten also am Sonntag die gutsituierten Leute in den Biergarten gehen, die wurden dann eben bedient, der Mittelstand hielt sich meist im Selbsbedienungsbereich auf und der kleine Arbeiter, der hat seine Brotzeit mitgebracht."
In anderen Regionen wie beispielsweise in Oberbayern und München ist diese Regelung übrigens auch heute noch fast überall bekannt. Das könnte sich auch bei uns im Allgäu wieder so entwickeln, sagt Ludger Fetz, denn in der Praxis funktioniert das sehr gut:
"Das möchte ich hier auch wieder ein bißchen einführen. Die, die das aus München oder aus Oberbayern kennen, die machen das auch."
Wenn eine solche Verordnung in einen Biergarten passt, dann mit Sicherhiet in den des Jagdhauses, sagt der Wirt, immerhin hat das Haus, das 1856 erbaut wurde, einen großen historischen Hintergrund. Und genau diese lange Geschichte verpflichtet auch irgendwie:
"Ich denke, wenn man so ein denkmalgeschütztes und geschichtsträchtiges Haus führt, dann muss man sich auch mit der Geschichte Bayerns, König Ludwig dem ersten, dem zweiten und Prinzregent Luitpold etwas beschäftigen. König Ludwig hat die Gesetze, hat das Oktoberfest ins Leben gerufen, das hat alles mit dieser Geschichte zu tun. Da muss man sich schon auch an die Richtlinien, die diese Dynastie gegeben hat, was ja Bayern prägt, ein bißchen daran halten."
Dem König würde es gefallen, dass seine Gesetze bis in die heutige Zeit in seinem Land Bestand haben. Schliesslich dürfte die Bayerische Biergartenverordnung sicherlich eines der volksfreundlichsten Gesetze sein, die in unserer Geschichte jemals erlassen worden sind.
Der Radio-Programmbeitrag zum Nachhören:
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