Kind (7) stürzt aus Sessellift in Oberjoch
Im Oberallgäuer Oberjoch ist ein Kind aus einem Sessellift mehrere Meter abgestürzt. Nur einem Urlauber ist es zu verdanken, dass das Kind nicht schwerer verletzt wurde. Der Mann war auf den Vorfall aufmerksam geworden und hatte das Kind festgehalten, bis ihn seine Kräfte verließen. Jetzt ermittelt die Polizei Sonthofen gegen zwei Angestellte des Skilifts und eine Skilehrerin. Der Vorfall soll sich nach Angaben der Beamten am Montagmittag ereignet haben und wurde erst am Mittwochnachmittag bekannt gegeben.
Nach der Anzeige am späten Montagnachmittag haben die Polizeiinspektion Sonthofen und Beamte der Alpinen Einsatzgruppe des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West am Dienstagmorgen die weiteren Ermittlungen übernommen. Wie sich dabei herausstellte, stürzte ein siebenjähriges Kind aus mehreren Metern Höhe aus dem Sessellift in den Tiefschnee und erlitt dabei einen Schock und glücklicherweise nur verhältnismäßig leichte Verletzungen, die in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. Das Kind konnte das Krankenhaus am gestrigen Dienstag wieder verlassen.
Beamte der Alpinen Einsatzgruppe ermittelt nun gegen zwei Angestellte des Liftbetreibers sowie gegen eine Skilehrerin. Das Kind war im Rahmen eines organisierten Skikurses am Sessellift und beim Passieren der Schrankenanlage und dem späteren Einstieg in den Sessel ohne Aufsicht und Betreuung. Dadurch wurde das Kind von dem weiterfahrenden Sessel, der noch nicht durch den herabgelassenen Bügel gesichert war, mitgeschoben.
Einem couragierten Urlauber, der bereits in dem Sessel Platz genommen hatte und auf die Situation aufmerksam wurde ist es gelungen, das Kind festzuhalten und vor einem unkontrollierten Absturz zu bewahren. Dennoch gelang es ihm nicht, den Sicherungsbügel zu schließen und das Kind bis zum Eintreffen an der Bergstation festzuhalten. Im Bereich eines Tiefschneefeldes stürzte das Kind mehrere Meter in die Tiefe. Dem 44-jährigen Urlauber ist es zu verdanken, dass das Kind vor schlimmeren Verletzungen bewahrt wurde.
Die Ermittlungen dauern an – gegen die zwei Angestellten und die Skilehrerin wird strafrechtlich ermittelt.
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