Oberallgäu: Landratsamt informiert über Antibiotika bei Nutztieren
Um der Resistenz-Entwicklungen bei Bakterien und damit der Wirkungslosigkeit von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln vorzubeugen, soll die Behandlung von Rind, Schwein, Huhn und Pute genauer erfasst werden.
Um den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zu senken, wurde bereits im Jahr 2014 das Antibiotika-Minimierungskonzept für bestimmte Nutztierarten in Deutschland eingeführt. Am 1. Januar 2023 hat sich das Tierarzneimittelgesetz in Deutschland geändert. Durch diese Änderung gelten ab 2023 auch neue gesetzliche Regelungen zur Meldepflicht und zum Antibiotika-Einsatz bei Tieren. Sie betreffen die Tierarten: Rind, Schwein, Huhn und Pute.
Wie das Veterinäramt des Landratsamtes Oberallgäu mitteilt, kommen die neuen Regelungen zur Meldepflicht zur Anwendung, wenn im halbjährlichen Durchschnitt bestimmte Tierzahlen überschritten werden. So sind beispielsweise Rinderhalter von der Meldepflicht betroffen, wenn im Erfassungshalbjahr mehr als 25 nicht auf dem Tierhaltungsbetrieb geborene Kälber bis zu einem Alter von zwölf Monaten bzw. mehr als 25 Milchrinder ab der ersten Abkalbung gehalten werden. Auch für die übrigen betroffenen Tierarten Schwein, Huhn und Pute sind Bestandsuntergrenzen festgelegt, die zu beachten sind. Die Tierhalterinnen und Tierhalter sind angehalten, selbstständig zu prüfen, ob sie von der Meldepflicht aufgrund des neuen Antibiotika-Minimierungskonzept betroffen sind.
Die meldepflichtigen Halterinnen oder Halter der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute sind verpflichtet, halbjährlich Meldungen zum Tierbestand abzugeben. Diese Meldungen sind jeweils bis zum 14. Juli bzw. bis zum 14. Januar eines Jahres ausschließlich elektronisch in der HIT-Datenbank zu tätigen. Die erste Meldung der Daten soll bereits zum 14. Juli 2023 erfolgen.
Weitere Informationen erhalten die Tierhalterinnen und Tierhalter auf der Projekthomepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de und der Homepage des Landratsamtes.
Außerdem werden von der Regierung von Schwaben kostenfreie Online-Veranstaltungen für Tierhalter angeboten. Die Termine und eine eventuelle Anmeldungsfrist zu den Informationsveranstaltungen sind der Internetseite der Regierung von Schwaben zu entnehmen. Ein entsprechender Link ist auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.oberallgaeu.org/gesundheit-von-mensch-und-tier/veterinaeramt#/ eingerichtet.
Kostenfreie Online-Veranstaltungen für Tierhaltende:
- Milchkühe: 21.03.2023 20:00 Uhr in Kooperation mit dem AELF Wertingen
- Schweine: 22.03.2023 20.00 Uhr in Kooperation mit dem AELF Wertingen
- Allgemein: 29.03.2023 19:30 Uhr in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband
- Milchkühe: 30.03.2023 19:30 Uhr in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband


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Hannelore
Doom and Gloom
Balada (Tchê Tcherere Tchê Tchê)