Öffnen Wellnessbereiche in Oberallgäuer Hotels wieder?
Die Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller überlegt, die Wiederinbetriebnahme von Wellnessbereichen in den Hotels in ihrem Landkreis unter bestimmten Bedingungen vorzeitig zuzulassen.
Anlass ist eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 12. Juni, nach der die Nutzung eines Wellnessbereichs eines Hotels im Bayerischen Wald bei Einhaltung bestimmter Hygienevorgaben möglich sein soll. Nach § 11 der 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) sind derartige Freizeiteinrichtungen derzeit an sich geschlossen.
Mit dem Eilbeschluss hatte das Gericht vorläufig festgestellt, dass die 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dem Betrieb des Innenschwimmbeckens,
einer Sauna im Innenbereich sowie einer Sauna im Außenbereich des Hotels der Antragstellerin nicht entgegenstehe. Erforderlich sei dafür jedoch, dass die für den Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen von Sportstätten und Fitnessstudios bzw. die für Freibäder und Außenanlagen von Badeanstalten
geltenden infektionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Das Gericht hatte dem Antrag
stattgegeben, weil es eine vollständige Betriebsuntersagung der Wellnesseinrichtungen des Hotels als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus als nicht erforderlich angesehen hat. Zwar sei die Corona-Pandemie noch keinesfalls überstanden. Allerdings hätte der Verordnungsgeber unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens zu dem Ergebnis kommen müssen, dass auch weniger einschneidende Schutz- und Hygienemaßnahmen geeignet sind, um das mit dem Betrieb von Wellnesseinrichtungen verbundene Infektionsrisiko einzudämmen. Für Dampfbäder und Infrarotkabinen hatte das Gericht den Antrag abgelehnt.
Der Beschluss hat rechtlich gesehen zwar nur für die Antragstellerin selbst eine Auswirkung, dennoch sieht man im Oberallgäuer Landratsamt keinen Grund, für die hiesigen Hotels nicht genauso zu verfahren. "Derzeit prüfen wir zwar noch einige rechtliche Aspekte, ich gehe aber davon aus, dass wir die Nutzung dieser Bereiche wieder zulassen werden, sofern die einzelnen Betreiber unserem Gesundheitsamt individuelle, schlüssige und nachvollziehbare Hygienekonzepte vorlegen", so Landrätin Indra Baier-Müller. Klar sei dabei allerdings, dass bei diesem Vorgehen jedes einzelne Hotel auch einzeln bewilligt werden müsse.


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