Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Isabelle Tausend
 
 
Neues Logo für den Landkreis
(Bildquelle: Landkreis Oberallgäu)
 
Oberallgäu
Dienstag, 13. Dezember 2022

Neues Logo und neue Homepage für den Landkreis Oberallgäu

Progressiv und modern – so will der Landkreis Oberallgäu sich künftig seinen Bürgerinnen und Bürgern präsentieren. Wie das gelingen kann, wurde am Freitag im Kreistag vorgestellt.

Mit Beginn des neuen Jahres wird der Landkreis Oberallgäu seine Medien sukzessive auf ein neues Design umstellen. Kernstück der neuen Gestaltungsweise, die auf die Geschäftsausstattung, die Printprodukte und die digitalen Kanäle des Landkreises angewandt wird, ist das neue Logo. Dieses und seine vielfältigen Gestaltungsweisen wurden am vergangenen Freitag im Kreistag präsentiert.

Ein pragmatischer Grund gab den Ausschlag für die Entscheidung der Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller und des Landkreises zur Erarbeitung neuer Gestaltungsrichtlinien und einer neuen Wort-Bild-Marke: Die Homepage – das wichtigste Aushängeschild des Landkreises – ist hinsichtlich ihrer Funktionalität und Nutzerfreundlichkeit in die Jahre gekommen und bedarf dringend einer Neuauflage. Darüber hinaus wirkt sie in ihrer Gestaltung nicht mehr zeitgemäß und kaum geeignet, junge Zielgruppen anzusprechen. Anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Landkreises Oberallgäu wurde deshalb beschlossen, das bestehende Design zu überarbeiten.

Die neuen Gestaltungselemente

Kernstück der neuen Gestaltungsrichtlinien ist das neue Logo von Landratsamt und Landkreis als staatliche und kommunale Behörde. Dieses besteht aus einer Bild- und einer Wortmarke samt Claim.

Die Bildmarke greift die markanten, landschaftlichen Gegebenheiten des Landkreises Oberallgäu in stark vereinfachter Form auf und zeigt in kreisförmigem Rahmen Weiden, Gewässer und Berge der Region. Dabei versucht das Logo in seiner Formensprache möglichst einfach zu bleiben und erfüllt so den Gestaltungsgrundsatz, dass eine Bildmarke bestenfalls in drei Strichen nachgezeichnet werden kann, um gut erinnert zu werden.

Vervollständigt wird die Bildmarke durch den Schriftzug Oberallgäu und den Slogan „Zämed hebe“ in Handschrift. Dieser Leitspruch zielt zum einen ab auf den markanten Dialekt, der im Landkreis vorherrscht und erinnert darüber hinaus an die Entstehung des Landkreises Oberallgäu durch Zusammenlegung der beiden Altlandkreise Kempten und Sonthofen vor 50 Jahren. Damit soll in den Fokus gerückt werden, dass trotz und wegen der Unterschiedlichkeit von nördlichem und südlichem Kreis ein starker Zusammenhalt aus dieser Verbindung entstanden ist und sich künftig noch verfestigen soll.

Die neue Text-Bild-Marke wird aus ökonomischen Gründen vornehmlich in seiner monochromen Form – bestehend aus Flächen oder Umrissen – verwendet. Darüber hinaus existiert eine farbige Variante des Logos, die die künftigen Hausmarken definiert.

Die nächsten Schritte

Mit Beginn des neuen Jahres wird das Landratsamt die neuen Gestaltungsrichtlinien sukzessive auf allen Medien einführen. Den Auftakt wird neben der Umstellung der Kanäle in den Sozialen Medien eine optische Überarbeitung der Homepage machen. Auch die Vorlagen für Schriftstücke, Präsentationen und Visitenkarten werden ab Jahresbeginn schrittweise angepasst. Flyer und Broschüren werden während der laufenden Produktion angepasst.

Darüber hinaus wird parallel dazu mit der Erarbeitung der neuen Homepage begonnen, die voraussichtlich bis Jahresende 2023 nicht nur optisch, sondern auch im Hinblick auf ihre Benutzerfreundlichkeit modernisiert werden soll.

Die Kosten

Für die Erarbeitung des neuen Corporate Designs hatte das Landratsamt eine, auf rund ein halbes Jahr befristete halbe Stelle geschaffen. Dieses Vorgehen hatte für die Behörde mehrere Vorteile: Die Kosten für die Erstellung der neuen Gestaltungsrichtlinien inklusive der rechtlichen Anmeldung der Marke lagen klar unter denen, die die Beauftragung einer externen Agentur verursacht hätte. Darüber hinaus gehören dem Landratsamt alle Rechte an den entstandenen Materialen. Versteckte Folgekosten sind somit ausgeschlossen.


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