Polizei Schwaben Süd/West klärt Autofahrer auf
Am Donnerstag, den 20.09.2018, beteiligt sich das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West an einem landesweiten Schwerpunkteinsatz um dem Phänomen „Ablenkung im Straßenverkehr“ entgegenzuwirken. Wissenschaftliche Studien machen deutlich, dass Ablenkung bei mittlerweile gut der Hälfte der Verkehrsunfälle mit ursächlich ist. Im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 2020 „Bayern mobil - sicher ans Ziel“ soll auch diese Schwerpunktsetzung einen Baustein bilden, um die Unfallzahlen und damit auch die Zahl der hierbei Verletzten und Getöteten zu senken.
In verschiedenen Städten wurde die Bevölkerung mit Präventionsveranstaltungen zu der Thematik sensibilisiert. Unter dem Überbegriff „Ablenkung im Straßenverkehr“ sind alle verkehrsfremden Tätigkeiten zusammenzufassen. Also nicht nur das Bedienen technischer Geräte, sondern auch nicht bußgeldrechtlich sanktioniertes Verhalten wie Essen, Rauchen oder das Suchen nach Gegenständen während der Fahrt. All dies verringert die Aufmerksamkeit und verlängert die Reaktionszeit. Zudem wirken sich diese Tätigkeiten gleichermaßen auf Fahranfänger und erfahrene Autofahrer aus. Das Telefonieren während der Fahrt ist genauso gefährlich wie das Fahren mit 0,8 bis 1 Promille Blutalkohol.
Besonders besorgniserregend ist, mit Blick auf die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt, dass sich trotz Erhöhung des Bußgeldregelsatzes auf 100 Euro und umfangreicher Aufklärungsarbeit viele Personen nicht von der Nutzung abschrecken lassen. Zudem erfolgt die Eintragung eines Punktes im Verkehrszentralregister. Sollte es zu einem Unfall kommen drohen sogar ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Etwa die Hälfte der Verkehrsteilnehmer nutzt das Mobiltelefon während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung. Jeder sechste Autofahrer verfasst sogar Textnachrichten.
Neben der Aufklärung zum Thema ist auch die Verkehrsüberwachung und die Sanktionierung von Fehlverhalten eine Aufgabe der Polizei. Daher wird morgen an zahlreichen Örtlichkeiten das Verhalten der Verkehrsteilnehmer insbesondere hinsichtlich der Nutzung von elektronischen Geräten überwacht. Auf den Social-Media-Kanälen des Polizeipräsidiums wird zum Thema sensibilisiert werden.
Rechtliche Hinweise:
Seit dem 19.10.2017 bezieht sich das Nutzungsverbot auf sämtliche Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik (also z. B. Smart Watches, Tablets, Ditiergeräte, MP3-Player etc.). Das Gerät darf weder aufgenommen, noch gehalten werden. Zudem darf (ausgenommen Sprachsteuerung und Vorlesefunktion) zur Bedienung des Geräts die Blickführung nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät erforderlich sein. Die Einschränkung der Nutzung bezieht sich auch auf Fahrzeuge, deren Motor nur temporär durch eine Start-Stop-Automatik ausgeschaltet wurde, oder Elektrofahrzeuge im Stand-By-Modus. Das Annehmen eines Gesprächs durch Drücken einer Taste oder Wischen über den Bildschirm ist erlaubt, solang das Telefon hierzu nicht in die Hand genommen wird. (PP Schwaben Süd/West)
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