Jugendschöffenwahlen im Oberallgäu
Aufstellung der VorschlagslistenDeutschlandweit werden 2018 wieder an die 60.000 Schöffinnen und Schöffen gewählt. Die neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019 und dauert fünf Jahre bis Ende 2023. Aktuell sind die Landkreise bzw. die Gemeinden aufgerufen, den Amtsgerichten geeignete Personen als Schöffe in Jugend- bzw. Erwachsenenstrafsachen vorzuschlagen. Die Anzahl der Schöffen wird so bemessen, dass jeder Schöffe voraussichtlich zu höchstens 12 ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird. Berufstätige müssen von ihrem Arbeitgeber für dieses Ehrenamt freigestellt werden.
Schöffen in Jugend- oder in Erwachsenenstrafsachen sind keine Dabei-Sitzer. Sie wirken an der Verhandlung mit gleicher Stimme wie der Berufsrichter mit und entscheiden gemeinsam darüber, ob der Beschuldigte einer Straftat schuldig ist und welche Strafe er erhält. Ihre Beteiligung in der Strafrechtspflege ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Die Schöffen bringen ihre nichtjuristischen Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein und leisten so einen wertvollen Beitrag zu einer lebensnahen und allgemeinverständlichen Rechtsprechung.
Das Jugendamt Oberallgäu bittet um Bewerbungen und Vorschläge für die Jugendschöffen bis spätestens 28. Februar 2018.
Für den Bereich des Amtsgerichts Kempten werden 46 Personen benötigt, für den Bereich des Amtsgerichts Sonthofen 28 Personen, je zur Hälfte Frauen und Männer. Bewerbungen können über die Gemeinden oder direkt beim Jugendamt eingereicht werden.
Voraussetzungen
Das Amt des Schöffen oder Jugendschöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden. Die Betreffenden müssen zu Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein. Eine weitere Voraussetzung ist die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache. Mitte März 2012 musste in München ein Mordprozess ausgesetzt werden, weil ein Schöffe nicht genug Deutsch verstand. Jugendschöffen sollen über die allgemeinen Voraussetzungen der Schöffen hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Nicht berufen werden sollen Personen, die Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, das heißt in finanziellen Schwierigkeiten sind. Indizien hierfür sind Vollstreckungsmaßnahmen oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.
Bewerbungen
Bewerbungen und Vorschläge können über die Gemeinden erfolgen oder auch direkt an das Jugendamt des Landkreises Oberallgäu, Frau Ritter, Tel. 08321 / 612275, email: jugendamt@lra-oa.bayern.de gerichtet werden.
Ein Bewerbungsbogen ist erhältlich unter www.oberallgaeu.org
Die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Schöffen im Erwachsenenstrafrecht erfolgt ausschließlich durch die Gemeinden.
Weitergehende allgemeine Informationen zu den Schöffen- und Jugendschöffenwahlen im Internet unter www.schoeffenwahl.de und
www.schoeffen-bayern.de/html/das_schoffenamt.html
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