
Mit Spielzeugwaffe verletzt
30.04.2012 - 08:07
30.04.2012 - 08:07
Gestern wurde ein 4-jähriges Mädchen leicht am Bein verletzt, als sie von dem Geschoß einer Spielzeugwaffe getroffen wurde.
Ein 17-jähriger beschoss sich gegenseitig mit einem Freund auf dem Frühlingsfest und traf hierbei versehentlich das kleine Kind. Die Spielzeuggewehre wurde zuvor an einer Schaustellerbude gewonnen. Eine Überprüfung ergab, dass es sich um Spielzeug handelte. Der junge Mann wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch Spielzeugwaffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen, sofern sie mit echten Schusswaffen zu verwechseln sind.
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