Immenstadt muss 11 Schöffen benennen
Die Stadt Immenstadt im Allgäu muss dem Amtsgericht Kempten (Allgäu) zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2019 – 2023 mindestens 11 Personen benennen.
Am Amt eines Schöffen interessierte Immenstädter Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit können sich bei der Stadtverwaltung in der Infostelle / Bürgerbüro (Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7) bis 10.04.2018 um Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt bewerben.
Die Bewerber/innen sollten zu Beginn der neuen Amtsperiode am 01.01.2019 mindestens das 25. Lebensjahr vollendet bzw. das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
In der Infostelle / Bürgerbüro liegt ebenfalls bis 10.04.2018 die Liste zur Bewerbung für die Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2019 – 2023 aus. (PM)
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